Bundesrat für Revision des Gleichstellungsgesetzes

Die Unia erwartet, dass das Gleichstellungsgesetz in der parlamentarischen Beratung substanziell verbessert wird.
Der Bundesrat will das Gleichstellungsgesetz (GlG) revidieren. An einer Presskonferenz hat er heute seinen Vorschlag dazu präsentiert. Die Unia begrüsst diesen wichtigen Schritt zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Der vorliegende Vorschlag bleibt jedoch zahnlos und berücksichtigt wichtige Forderungen aus der Vernehmlassung nicht. Die Unia erwartet, dass die Vorlage in der parlamentarischen Beratung substanziell verbessert wird.

Lohnkontrollen durchsetzen

Die Unia fordert insbesondere, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Es braucht systematische und verbindliche Lohnkontrollen, bei denen die  Arbeitnehmendenvertretung miteinbezogen wird. Selbstkontrollen allein reichen nicht aus.
  • Liegt eine Lohndiskriminierung vor, so muss  ein Massnahmenplan zur Beseitigung derselben unterbreitet werden. Wo ein GAV besteht, muss die zuständige Gewerkschaft informiert werden.

Sanktionsmöglichkeiten erarbeiten

Die Unia fordert die Schaffung einer Behörde mit Kontroll- und Sanktionsbefugnis. Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, müssen bestraft werden. Die Arbeit der Behörde muss durch eine tripartite Kommission begleitet sein.

Für die Unia ist klar: Lohngleichheit ist kein Geschenk an die Frauen, sondern Verfassungsauftrag!