Schweizer Kündigungsrecht am Pranger

Die Studie macht deutlich: Bundesrat und Parlament müssen das OR endlich dem internationalen Recht anpassen.
Eine Studie der Universität Neuenburg zum Kündigungsschutz zeigt: Das Schweizer Recht erfüllt weder die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die hiesigen Gesetze müssten dringend verbessert werden.

Der Bundesrat hat das Studienzentrum für Arbeitsbeziehungen der Universität Neuenburg beauftrag, die Situation des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmenden – besonders von Arbeitnehmervertretern – in der Schweiz zu analysieren. Ausserdem wurde das Schweizer Recht auf seine Konformität mit dem Völkerrecht überprüft.

Eindeutige Ergebnisse

Dabei hat die ILO bereits vor einigen Jahren Lücken im Schweizer Kündigungsschutz festgestellt. Die aktuelle Studie geht nun noch weiter: Das Obligationenrecht (OR) verstösst mit seinem fehlenden Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter/innen und gewerkschaftlich engagierte Angestellte nicht nur gegen ILO-Recht, sondern es entspricht auch nicht den Vorgaben des EMRK. Laut den Autoren müsste sich diesbezüglich bald etwas ändern. Sonst würde die Schweiz wegen Verletzung ihrer Schutzplichten verurteilt.

Es braucht griffige Gesetze

Die Studie macht deutlich: Bundesrat und Parlament müssen das OR endlich dem internationalen Recht anpassen. Der Revisionsvorschlag muss ein Recht auf eine Wiedereinstellung von missbräuchlich Gekündigten enthalten. Nur so können antigewerkschaftliche Kündigungen wirksam verhindert werden. Der zweite Teil des Berichts betreffend der Kündigung von Streikenden wird im Herbst 2016 veröffentlicht.