Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses ist der Arbeitgeberverband Schweizer Papier-Industrieller (ASPI) an die Arbeitnehmendenvertreter in der Paritätischen Kommission des GAV der Schweizer Papier- und Zellstoffindustrie herangetreten, um über eine Arbeitszeiterhöhung von 42 auf maximal 45 Stunden pro Woche zu diskutieren.
SPV spannt mit Arbeitgebern zusammen
Nachdem nach mehreren Runden keine Einigung gefunden und die Gespräche offiziell als gescheitert erklärt wurden, spannen der ASPI und der Arbeitnehmerverband SPV zusammen. Der SPV reichte einen Rückkommensantrag ein und legte einen neuen Vereinbarungsentwurf vor: Dieser verschlechtert jedoch nicht nur bereits vereinbarte Punkte. Insbesondere demontiert er auch den von den Gewerkschaften Unia und Syna geforderten Kündigungsschutz und den Verzicht auf Lohn- und Zulagenkürzungen.
Gewerkschaften wehren sich gegen Verschlechterungen
Für die Unia und Syna kommt es nicht in Frage, auf eine solch ungenügende Vereinbarung einzutreten. Sie lassen sich nicht wie der SPV vor den Karren der Arbeitgeber spannen. Mittels einer Abstimmung in der Paritätischen Kommission, an welcher sich die Unia und Syna nicht beteiligten, versuchten ASPI und SPV, die Rahmenvereinbarung dennoch durchzudrücken.
Vertragsbruch – Gewerkschaften leiten Schritte ein
Dieses Vorgehen von ASPI und SPV verletzt den Gesamtarbeitsvertrag. Um eine befristete Arbeitszeiterhöhung zu beschliessen, bedarf es der Zustimmung aller GAV-Parteien. Die Unia und Syna sehen sich daher gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Nur so scheint es noch möglich zu sein, eine Aushöhlung des GAV zu verhindern und die Arbeitnehmenden zu schützen.