Der Bundesrat will den Sonntagsverkauf in Einkaufszentren zulassen, die auf die „Bedürf-nisse des Tourismus“ ausgerichtet sind und in Grenznähe liegen. Dazu hat er eine Verordnung zum Arbeitsgesetz geändert. Die Kriterien für die Bewilligung (Luxussortiment, mehrheitlich ausländische Kundschaft) sind schwammig formuliert und kaum kontrollierbar. Zudem ist die Bewilligung auch nicht an den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags geknüpft.
Undemokratisch und gesetzeswidrig
Aus Angst vor einer Volksabstimmung hat der Bundesrat den Weg über eine Verordnungs-änderung gewählt. Anders als bei einer Gesetzesänderung kann dagegen kein Referendum ergriffen werden. Damit setzt sich der Bundesrat über die bisherige Bundesgerichtspraxis und ein Gutachten der Universität Neuenburg hinweg. Dieses hält klipp und klar fest, dass die Verordnungsänderung dem Sonntagsarbeitsverbot im Gesetz und auch der Verfassung widerspricht.
Salamitaktik
Nach den grossen Bahnhöfen und den Tankstellenshops ist dies die dritte Attacke auf die Sonntagsruhe innert weniger Jahre. Weitere Projekte sind in der Pipeline. Zudem ist im Parlament ein Gesetz für landesweite Mindestarbeitszeiten in Arbeit, welches in vielen Kantonen zu einer starken Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten führen wird. Für das Verkaufspersonal ist das Mass aber jetzt schon voll und der Mangel an Respekt seitens der Bundesbehörden offensichtlich.