Die Forderung des Verkaufspersonals, am Abend des 24. Dezembers früher Feierabend zu machen, ist bei einem Grossteil der Arbeitgeber angekommen. Viele Lebensmittelgeschäfte schliessen in der Deutschschweiz an diesem Abend zwischen 16 und 17 Uhr. Die Unia-Petition, die am 25. November lanciert wurde, zeigt also bereits erste Erfolge.
Die Weihnachtszeit, die jedes Jahr sehr stressig ist, ist in diesem Jahr durch die Covid-Massnahmen noch herausfordernder für die Angestellten. Darüber hinaus haben einige Kantone und Gemeinden in der Romandie die Ladenöffnungszeiten verlängert – ohne eine Konsultation bei den Sozialpartnern und dem Personal durchzuführen. Die Verkäufer:innen sind erschöpft und haben sich einen freien Abend am 24. Dezember redlich verdient. Die Unia verlangt, dass andere Detailhändler, insbesondere in der französischsprachigen Schweiz und im Non-Food-Bereich, jetzt ebenfalls handeln.
Die Verkäufer:innen waren in den letzten Monaten äusserst exponiert – in einer Branche, in der die Löhne grundsätzlich tief, die Arbeitszeiten stark flexibilisiert und die Arbeit der Angestellten zu wenig anerkannt sind. Aufgrund von Kurzarbeit haben in den letzten Monaten viele Angestellte erhebliche Lohneinbussen erlitten. Ein Teil der Arbeitgeber hat mit der Auszahlung einer Prämie oder Gutscheinen zwar gehandelt. Das reicht aber nicht aus. Denn nicht alle Mitarbeitenden profitieren davon. Für die Unia ist klar: Alle Verkäufer:innen haben für ihre wichtige Arbeit ein angemessenes Weihnachtsgeld verdient. Der Gesamtbetrag der Prämie sollte etwa 2'000 Franken für das ganze Jahr betragen.
Für die Unia ist die Durchsetzung ihrer beiden Forderungen ein unverzichtbarer Schritt. Schliesslich braucht es auch längerfristig eine Lohnerhöhung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Detailhandel – durch flächendeckende Gesamtarbeitsverträge (GAV). Nur mittels GAV können Regeln festgelegt werden, die dem Verkaufspersonal mehr Schutz bieten und ihre Arbeits- und Lohnbedingungen verbessern.