Detailhandel: bessere Mitspracherechte nötig
Viele Unternehmen führen neue digitale Systeme, wie beispielsweise Selbstbediente-Kassen, und Sales-Based-Ordering Systems ein. Diese haben einen direkten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Oft verdichten sie die Arbeit und bergen die Gefahr eines Stellenabbaus. Die deutsche Gewerkschaft ver.di war bei den Läden von H&M erfolgreich: Personelle Ressourcen, die durch digitalisierte Abläufe freigeworden sind, sind auf der Ladenfläche einzusetzen. Das konnte ver.di so in einem speziell dafür vorgesehenen Gesamtarbeitsvertrag verankern, der auch die Mitsprache regelt.
Einführung neuer digitaler Systeme braucht Mitsprache des Personals
Die Verkäufer:innen der Unia-Branchenkonferenz fordern, dass ihre Mitwirkungsrechte respektiert werden – auch beim Einzatz neuer IT-Systeme: im Auswahlverfahren, in der Testphase und bei der Einführung. Die Mitwirkungsrechte müssen beispielsweise in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ausgebaut werden.
Ausserdem fordern sie, dass GAV verbindlich regeln, was neue IT-Systeme für das Personal bedeuten. Personalressourcen, die durch digitalisierte Arbeitsabläufe frei geworden sind, müssen für die Arbeit auf der Ladenfläche, beispielsweise bei der Beratung, eingesetzt werden.
Mehr Lohn statt mehr Sonntags- und Abendverkauf
Die aktuellen politischen Vorstösse bedrohen die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals: vom Luxus-Shopping am Sonntag bis zur Ausweitung der Wochenendarbeit. Gleichzeitig hinken ihre Löhne der Produktivität hinterher. Die Verkäufer:innen lehnen längere Ladenöffnungszeiten ab, da sie zu Burnout und Stress führen. Stattdessen fordern sie gerechtere Löhne, die mit der Produktivität Schritt halten.
Am 21. September werden Verkäufer:innen in Bern für höhere Löhne demonstrieren, um ihre Forderungen nach fairen Löhnen im Detailhandel zu unterstreichen.