Sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsanalysen bei fenaco
Am 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden, alle vier Jahre Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und die Löhne von Frauen und Männern zu überprüfen.
Sozialpartner überprüfen gemeinsam die Lohngleichheit
Die Unia freut sich, dass fenaco die Überprüfung der Lohngleichheit im sozialpartnerschaftlichen Rahmen vornehmen wird. Gemeinsam haben die Unia, die Syna und fenaco eine paritätische Kommission gebildet, welche die Löhne der 4500 Angestellten überprüfen wird. Unia, Syna und fenaco sind Sozialpartner im Gesamtarbeitsvertrag der fenaco-Angestellten.
Ergebnisse in einem Jahr erwartet
Bereits im Jahr 2016 wurde der Lohngleichheitsdialog im Stammhaus der fenaco gemeinsam mit den Gewerkschaften Unia und Syna durchgeführt. Der Schlussbericht stellte keine Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann fest. Die Ergebnisse der aktuellen Daten wird die Kommission im 2. Quartal 2021 kommunizieren.