Die Unia muss an den Lohnanalysen beteiligt werden
Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern hinkt in der Uhrenbranche hinterher. Deshalb fordert die Unia, dass sie an den Lohnanalysen beteiligt wird, wie es das revidierte Gleichstellungsgesetz erlaubt. Die Branchenkonferenz verabschiedete letzten Freitag eine Resolution in diesem Sinne.
Alarmierende Zahlen
Die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigen: Zwischen Männern und Frauen besteht in der Uhrenindustrie immer noch ein Lohngefälle von 24,4% (gegenüber 24,8% im Jahr 2016). In einer Analyse im Jahr 2019 errechnete das BFS zudem, dass 47% des Unterschieds in der Branche nicht durch objektive Kriterien wie Alter, Dienstalter oder Ausbildungsstand erklärt werden können. Ohne entschlossenes Handeln werden diese Diskriminierungen weiter bestehen. Das ist inakzeptabel!
Neues Gesetz
Das Ende 2018 revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) führt eine obligatorische Lohnanalyse in Betrieben mit mehr als hundert Beschäftigten ein. Das muss jetzt umgesetzt werden. Wie es die Gesetzesrevision erlaubt, verlangt die Unia, im sozialpartnerschaftlichen Rahmen an den Analysen beteiligt zu werden, die in den kommenden Monaten in den Unternehmen durchgeführt werden. Nur durch die Sozialpartnerschaft werden diese Analysen glaubwürdig sein und kann sich die Situation verbessern.
Aufruf an Arbeitgeberverbände
Dieses Instrument ist zwar nicht ausreichend. Es sollte aber doch die Möglichkeit bieten, die Ungerechtigkeiten teilweise zu beseitigen. Um die Lohngleichheit in der Uhrenindustrie endlich voranzubringen, fordert die Unia die Arbeitgeberverbände auf, das Thema der Lohnungleichheit endlich ernst zu nehmen und ihre Unternehmen zu ermutigen, die Sozialpartner in die Überprüfung der Löhne einzubeziehen.