Neuer GAV Uhrenindustrie unterzeichnet
Die Verhandlungen für den neuen GAV fanden in einer sehr schwierigen Zeit statt. Sie begannen im Oktober 2015 – in jenem Jahr, in dem die Nationalbank den fixen Frankenkurs gegenüber dem Euro aufgab. Hinzu kamen Probleme auf einigen traditionellen Absatzmärkten sowie geopolitische Verwerfungen. So brauchte es elf Monate und zehn Verhandlungsrunden, bis sich die Sozialpartner einigen konnten.
Moderner und sozialer
Der neue GAV tritt am 1. Januar 2017 für fünf Jahre in Kraft. Pierluigi Fedele, der für die Unia die Verhandlungen führte, verwies bei der Unterzeichnung auf die Bedeutung eines guten Vertrags: «Mit guten Arbeitsbedingungen werden die Leistungen der Arbeitnehmenden belohnt, die sich jeden Tag für den Erfolg der Branche einsetzen – einer Branche, die der Stolz unserer Region und der ganzen Schweiz ist.»
Mehr Elternurlaub und gegen Lohndumping
Der neue GAV bringt insbesondere folgende Verbesserungen:
- Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen für Frauen, die nach Ablauf des Urlaubs mindestens ein Jahr lang im Betrieb angestellt waren. Der Lohn wird zu 100% bezahlt.
- Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs von 5 auf 10 Tage ab dem 2.Kind
- Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags an die Krankenkassenprämien für Erwachsene um 15 auf 175 Franken pro Monat
- Die Mindestlöhne gelten neu für alle Beschäftigten, die Kategorie «Mindestanfangslöhne» wird aufgehoben.
- Die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des GAV gelten neu auch für Temporärangestellte. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohndumping.