EU-Rahmenabkommen: Personenfreizügigkeit braucht starke Arbeitnehmerrechte
Innerhalb von drei Jahren sollen die europäischen Richtlinien übernommen werden. Zukünftig würde der Europäische Gerichtshof über der Verhältnismässigkeit der Schutzmassnahmen in der Schweiz entscheiden. Somit würde der Lohnschutz in der Schweiz in wesentlichen Bereichen grundlegend in Frage gestellt.
Der einzige positive Punkt: Der Bundesrat hat heute nicht entschieden, diesem Abkommen zuzustimmen, sondern will es in eine Vernehmlassung schicken. Die Unia wird den vorgeschlagenen Abbau des Lohnschutzes keinesfalls akzeptieren können und sich in der Vernehmlassung entschieden dagegen aussprechen.
Flankierende Massnahmen unverzichtbar
Die Öffnung des Arbeitsmarktes für Menschen aus Ländern mit einem tieferen Lohnniveau darf nichts daran ändern, dass für Arbeit in der Schweiz auch Schweizer Löhne gezahlt werden. Um dieses Prinzip in der Praxis durchzusetzen, braucht es die Flankierenden Massnahmen. Sie erst machen es möglich, dass Lohndumping-Firmen gestoppt werden. Allein im letzten Jahr wurden über 40‘000 Lohnkontrollen durchgeführt – und in Tausenden von Fällen Verstösse festgestellt, sanktioniert und korrigiert.
Wer die Flankierenden Massnahmen preisgibt, stellt auch die Personenfreizügigkeit in Frage. Nur ein soziales Europa mit starken Arbeitnehmerrechten und Lohnschutz kann ein geeintes Europa sein.