Lohnungleichheit nimmt weiter zu
Die aktuellen Zahlen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung für das Jahr 2018 zeigen, dass im privaten Sektor Frauen noch immer 1'544 Franken weniger verdienen als Männer. Zudem stieg der nicht erklärbare Anteil der Ungleichheit von 2016 (-42.9%, bzw. 657 Franken/Monat) bis 2018 (-44.3%, bzw. 684 Franken/Monat) leicht an.
Dieser «unerklärbare» Anteil kann nicht durch sogenannte erklärende Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, oder berufliche Stellung erklärt werden und ist somit diskriminierend. Aber auch die sogenannt «erklärbaren» Unterschiede sind nicht diskriminierungsfrei: Schliesslich existieren diskriminierenden Strukturen im Arbeitsmarkt, etwa Beförderungen oder Einstufungen.
Lohngleichheitsanalysen verstärken
Letzten Sommer ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten, das Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Trotz fehlender gesetzlicher Sanktionen und Kontrollen fordern die Gewerkschaften die Unternehmen - auch diejenigen mit weniger als 100 Mitarbeitenden - auf, diese Analysen nun sozialpartnerschaftlich durchzuführen und die Löhne der Frauen gegebenenfalls anzupassen.
Vereinbarkeit verbessern
Gesetzliche Lohngleichheitsanalysen reichen jedoch nicht aus, um die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt auszumerzen. Vielmehr braucht es bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, da Frauen noch immer den Grossteil der familiären Care-Arbeit übernehmen. Deshalb braucht es dringend eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, breit angelegte und staatlich finanzierte Betreuungsstrukturen, sowie einen gesetzlichen Elternurlaub.
Frauen am unteren Ende der Lohnpyramide
2018 waren über 60 Prozent der Arbeitnehmenden, die für eine Vollzeitstelle weniger als 4'000 Franken verdienten, Frauen. Dieses Geld fehlt Ende Monat für die Fixkosten, Ende Jahr für die Steuern und die Ferien und am Ende des Erwerbslebens für eine anständige Rente. Für die entsprechenden Branchen braucht es deshalb dringend allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit einem Mindestlohn von mindestens 4'000 Franken (x13). Denn für Frauen, die in diesen Branchen arbeiten, ist die Diskriminierung existenzbedrohend.