Zahlen des BfS bestätigen: AHV stärken heisst Frauen stärken!
Die heute publizierten Zahlen des BfS zeigen, dass die 2. Säule (Obligatorische berufliche Vorsorge) Frauen diskriminiert: Sie erhielten etwa halb so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Männer. Denn der Koordinationsabzug führt zu tiefen versicherten Löhnen bei Personen, die Teilzeit arbeiten. Davon sind Frauen besonders betroffen. Ausserdem berücksichtigt sie die unbezahlte Arbeit, etwa Erziehungsgutschriften, nicht.
Frauen stärker von Armut betroffen
Frauen sind weitaus stärker von Armut betroffen als Männer. 2017 waren 9,5% der über 65-jährigen Männer auf Ergänzungsleistungen angewiesen, bei Frauen derselben Altersgruppe waren es ganze 14,8%. Diese Prekarisierung der Frauen im Alter ist inakzeptabel.
Wer es sich leisten kann, geht früher in Pension
Männer, die vor dem ordentlichen Pensionsalter in Rente gingen, erhielten mit CHF 3‘009 pro Monat eine viel höhere Rente aus der beruflichen Vorsorge, als Männer, die bis 65 Jahre arbeiten mussten – sie erhielten nur 1‘809 Franken. Bei den Frauen zeigt sich das gleiche Muster mit einer Rente von 1'468 Franken vor dem gesetzlichen Rentenalter und 1‘009 Franken beim ordentlichen Pensionsalter. Die 2. Säule ermöglicht also Gutverdienenden eine Frühpensionierung, während Schlechtergestellte bis zum gesetzlichen Pensionsalter arbeiten müssen.
Im Klartext heisst das: Die 2. Säule diskriminiert die Frauen, weil sie deren Lebensläufen nicht gerecht wird. Auch Frauen müssen auf soziale Sicherheit im Alter zählen können! Die Altersrenten sind bei der AHV viel gerechter verteilt – denn hier sind alle versichert, egal wie viel sie arbeiten und ob sie (nicht) erwerbstätig sind. Es gilt also, die AHV so auszubauen, dass sie zu einer echten Existenzsicherung führt!
Würdiges Leben statt Armut: Auch dafür engagieren sich die Frauen am Frauenstreik- und aktionstag vom 14. Juni, damit sie im Alter eine Rente haben, von der sie leben können.