Lohngleichheit: Nationalrat muss Gesetzesvorlage korrigieren!
Der Entscheid fiel denkbar knapp aus, aber die Kommission leitete die Revision des Gleichstellungsgesetzes an den Nationalrat weiter. Dass ein Stichentscheid nötig war, zeigt, dass Lohngleichheit und Gleichstellung bei den bürgerlichen Politikern nicht ernst genommen werden.
Unzureichende Lohngleichheitsanalysen
Die Unia begrüsst die Einführung von obligatorischen Lohngleichheitsanalysen. Doch kritisiert sie scharf, dass der Vorlage die Zähne gezogen wurden. Nur Unternehmen mit über 100 Beschäftigten sollen der neuen Regelung unterstellt werden und alle vier Jahre ihre Löhne analysieren müssen. Dies betrifft bloss ein Prozent der Schweizer Unternehmen - und ist völlig unzureichend.
Fehlbare müssen sanktioniert werden
Zudem hat es die Kommission versäumt, Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen zu verankern. Somit bleibt die Freiwilligkeit faktisch bestehen. Das ist gegenüber den Frauen, deren Recht auf Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert ist, eine Frechheit.
Ein Schlag ins Gesicht der Frauen
Die Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen soll ausserdem auf 12 Jahre begrenzt werden. Absolut inakzeptabel: Ein Gesetz von dieser Tragweite kann nicht vorübergehend sein. Ein «Ablaufdatum» für ein Thema, das vor allem Frauen betrifft, ist eine Demütigung, ein Schlag ins Gesicht.
Nationalrat muss nachbessern
Für die Unia ist klar, dass die Revision des Gleichstellungsgesetzes sicherstellen muss, dass künftig alle den Lohn bekommen, der ihnen gemäss Bundesverfassung zusteht. Nun ist im Herbst das Plenum des Nationalrates am Zug!
Demo für Lohngleichheit am 22. September
Die Unia und zahlreiche Bündnisorganisationen rufen für den 22. September zur nationalen Demo «#ENOUGH18» für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung auf dem Berner Bundesplatz auf. Frauen und solidarische Männer werden einfordern, was ihnen zusteht www.unia.ch/demo-lohngleichheit.