Mehr Verbindlichkeit zur Umsetzung der Lohngleichheit!
Dass das heute vom Ständerat überwiesene Gleichstellungsgesetz eine obligatorische Lohnanalyse festschreibt, ist für die Unia im Grundsatz richtig und wichtig. Die Gewerkschaft fordert aber den Nationalrat auf, Nägel mit Köpfen zu machen.
1% der Unternehmen zu prüfen, reicht nicht
Gemäss Ständerat sollen nur Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden - rund 1 Prozent aller Betriebe - verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen. Das ist eine Verwässerung der ursprünglichen Vorlage. Die Unia fordert Bestimmungen, wonach alle Unternehmen ihre Löhne regelmässig überprüfen lassen müssen. Zudem sollen Betriebe, die gegen die Verfassung verstossen, gebüsst werden und ihre Löhne anpassen.
Ein solch wichtiges Gesetz darf nicht auf Zeit gelten!
Die Lohngleichheitsanalyse auf 12 Jahre zu beschränken, ist für die Frauen auch aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch. «Dass bei einem Thema, das vornehmlich Frauen betrifft, eine «Sunset-Klausel» eingeführt werden soll, ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen in der Schweiz. Einmal mehr bekommen sie die Macht der bürgerlichen Männer zu spüren», so Corinne Schärer, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung.
Für die Unia ist klar: Das neue Gleichstellungsgesetz muss sicherstellen, dass alle den Lohn erhalten, der ihnen - notabene gemäss Verfassung - zusteht.