Genf führt gewerkschaftliche Arbeitsinspektoren ein
Die von den Gewerkschaften und Arbeitgebern gestellten Inspektor/innen haben die Kompetenz, jede Branche zu kontrollieren - auch solche, die keinen GAV kennen. Während sie bisher oft mit Klagen und Bussen wegen Hausfriedensbruch rechnen mussten, erhalten die Gewerkschaften damit in Genf ein offizielles Zugangsrecht für Kontrollen.
Gewerkschaftsinitiative als Auftakt
Die vom Genfer Grossen Rat verabschiedete Vorlage ist der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der Gewerkschaften. Diese war 2011 eingereicht worden. Sie verlangte die Zulassung von gewerkschaftlichen Arbeitsinspektoren, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen besser kontrollieren zu können. Nach mehrjährigen Verhandlungen einigten sich Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kanton auf paritätisch zusammengesetzte Inspektor/innen. Die Gewerkschaften haben deshalb ihre Initiative zurückgezogen.