Unia fordert Schutz der Arbeitnehmenden im Basler Lohndumping-Skandal
Mehrere Dutzend Arbeiter werden auf der Baustelle ausgebeutet: 75-Stunden-Wochen, kaum Pausen, einen freien Tag erst nach 3 Wochen nonstop arbeiten. Zudem sind sie angehalten, bei der Arbeitszeiterfassung zu tricksen.
Kanton in der Verantwortung
Die zuständigen kantonalen Ämter haben diese drastische Ausbeutung der Arbeitnehmenden zugelassen. Für die Gewerkschaft Unia ist klar: Wenn der Staat Aufträge vergibt, hat er eine grosse Verantwortung, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäss Gesetz und Gesamtarbeitsverträgen zu schützen.
Missstände aufklären und Arbeitnehmende schützen
Es braucht eine sofortige Aufklärung der Missstände. Zudem fordert die Unia den Kanton Basel-Stadt auf, den Bauarbeitern unbürokratisch die geschuldeten Entschädigungen – inklusive Sonderzulagen für die geleistete Nacht- und Sonntagsarbeit und die Überzeitarbeit – zuzusichern.
Termindruck darf nicht zu Lasten der Arbeiter gehen!
Die Verantwortung für die Einhaltung des Nachtarbeits- und Sonntagsarbeitsverbotes liegt beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit. Bewilligungen sind nur im äussersten Notfall und gemäss klar definierten Bedingungen zu erteilen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass Termindruck nicht als Legitimation für Nachtarbeit dienen kann!