Angriff auf Lohnschutz und Rechte der Arbeitnehmenden abgewehrt
Das Ansinnen der SVP wurde deutlich abgelehnt. Das erfreuliche Abstimmungsresultat bestärkt die Unia in ihrer klaren Haltung. Die Flankierenden Massnahmen (FlaM) im Rahmen der Personenfreizügigkeit und damit der Lohnschutz müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Unia fordert mehr Lohnkontrollen, schärfere Sanktionen bei Dumping sowie Berufs- und Branchenregister, welche offenlegen, ob die Löhne und Arbeitsbedingungen der Firmen bei Kontrollen korrekt waren.
Es braucht zudem kantonale Mindestlöhne sowie mehr allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Auch der Schutz für Arbeitnehmende und gewerkschaftliche Vertrauensleute, die sich gegen Lohndumping wehren, muss verstärkt werden.
Kein Rahmenabkommen ohne Lohnschutz
Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen hat auch im Hinblick auf die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU Priorität. Ein Rahmenabkommen, das Arbeitnehmendenrechte und Lohnschutz schwächt, wird die Unia entschlossen bekämpfen. Es wird ebenso scheitern wie heute die infame Initiative der SVP.
Mindestlohn von 23 Franken im Kanton Genf
Einen Erfolg feiern die Arbeitnehmenden heute auch im Kanton Genf. Die gewerkschaftliche Volksinitiative für einen kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde wurde von der Genfer Bevölkerung angenommen. Es ist ein klares Zeichen gegen Tieflöhne.