Coronavirus und Detailhandel: Gesundheit der Angestellten nicht aufs Spiel setzen
Bis heute setzt kein Detailhändler die Empfehlungen des BAG auf umfassende und systematische Weise um. Die Unia fordert die Arbeitgeber im Detailhandel dazu auf, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit jener Angestellten, die weiterarbeiten müssen, zu schützen.
Von «Der Kunde ist König» zu «Gesundheit geht vor»
Die grundlegenden Hygienemassnahmen müssen systematisch am Eingang zu den Läden aufgehängt werden. Die Kund/innen müssen angehalten werden, stets Abstand zu halten und das Verkaufspersonal zu respektieren. Beim Eingang muss die Anzahl Kund/innen begrenzt werden; für diese Aufgabe braucht es spezielles Personal. Um zu verhindern, dass das Verkaufspersonal von aggressiven oder in Panik geratenen Kund/innen belästigt wird, wenn die Regale leer sind, müssen die Arbeitgeber für Bereiche sorgen, in denen die Regale abgeschieden vom Kundenverkehr aufgefüllt werden können. Darüber hinaus muss das Personal über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen (Handschuhe, Desinfektionsmittel an der Kasse etc.).
Appell an die Verantwortung von Behörden und Arbeitgebern
Wie der Dachverband für den Detailhandel in seinem Appell vermeldet, ist die Versorgung der Bevölkerung gesichert. Die Unia ruft daher auf, das Verkaufspersonal genauso zu respektieren wie alle anderen Beschäftigten, die essentielle Arbeiten zugunsten der Bevölkerung verrichten. Die Unia appelliert auch an ein konsequentes Vorgehen der Behörden: Das vom BAG geforderte Social Distancing wird durch eine strikte Befolgung erreicht – nicht durch die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Die Arbeitgeber müssen die Massnahmen des BAG unbedingt umsetzen und gegenüber den Kund/innen klar kommunizieren.
Grossverteiler müssen die Lohnzahlung sicherstellen
Kopfzerbrechen bereitet vielen Verkaufsangestellten oder dem Apothekenpersonal die Kinderbetreuung. Die Unia fordert daher die Arbeitgeber auf, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und keinen Druck auf die Arbeitnehmenden auszuüben. Solange keine Lösung für die Kinderbetreuung gefunden ist, müssen sie unbedingt die Lohnfortzahlung sicherstellen. Die Grossverteiler sind auch aufgerufen, dem Beispiel einzelner Unternehmen zu folgen, Eltern mit Betreuungspflichten einen Monat bezahlten Urlaub zu gewähren. Auch sollten Lösungen für den anderweitigen Einsatz von Personalressourcen gesucht werden. Die Kinder des Personals, das für die Versorgung der Bevölkerung sorgt, sollten von den Kantonen die gleichen Prioritäten erhalten wie jene des Pflegepersonals. Die Unia fordert den Bundesrat auf, ein klares Signal in diesem Sinne auszusenden.
Ausgedehnte Kurzarbeit, auch im Verkauf
Schliesslich ist es inakzeptabel, dass das Personal von Unternehmen, die auf Anordnung der Behörden geschlossen wurden, dazu veranlasst oder gezwungen wird, Ferien oder unbezahlten Urlaub zu nehmen. Die Unia fordert die Arbeitgeber dazu auf, auf das Mittel der Kurzarbeit für das ganze Personal – egal ob fest oder im Stundenlohn angestellt – zurückzugreifen.