Coronavirus: Die Unternehmen können nicht tun und lassen, was sie wollen
Philip Morris zum Beispiel, hat von seinen Mitarbeitenden verlangt, die Quarantänezeit als Ferienzeit zu verbuchen. Gemäss einem Bericht von Radio RTN ist das Unternehmen nun aber zurückgekrebst. Das zeigt, dass der Entscheid falsch war. Wenn ein Arbeitgeber gesunde Mitarbeiter/innen nach Hause schickt, muss er den vollen Lohn zahlen und die Zeit in Quarantäne darf nicht an die Ferien angerechnet werden. Haben Mitarbeitende Grippesymptome, z.B. Fieber, sind sie krank – und somit auch bezahlt.
Kein Aufenthaltsverbot
Einige Firmen verbieten ihrem Personal, nach Italien oder in andere gefährdete Länder zu reisen. Das dürfen sie nicht, denn Ferien sind Freizeit. Ein Arbeitgeber hat auch kein Recht, sich einzumischen, was für eine Reise der oder die Angestellte in ihrer Freizeit unternimmt. Wird ein/e Mitarbeiter/in hingegen durch eine Quarantäne vor Ort blockiert, riskiert er/sie eine Lohneinbusse.
Gesundheitsschutz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Angestellten zu ergreifen (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz). Die getroffenen Massnahmen (z.B. Gesichtsmasken oder ärztliche Überwachung) trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber kann das Personal aber nicht zwingen, sich impfen zu lassen.
Wirtschaftliches Risiko
Erleidet ein Unternehmen im Fall einer Epidemie einen wirtschaftlichen Schaden (z.B. Kundenrückgang, Auftragsstornierungen oder verspätete Lieferungen), liegt das wirtschaftliche Risiko auch beim Unternehmen. Das heisst: Der Betrieb muss dem Personal den vollen Lohn bezahlen. Auch, wenn die Arbeit ausfällt oder der Umsatz sinkt. Diese möglichen Gefährdungen gehören zum «wirtschaftlichen Risiko», das die Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmenden zu tragen haben!