Lohnstrukturerhebung 2014: Mindestlohnkampagne trägt Früchte
Aufgrund der Mindestlohnkampagne der Gewerkschaften für einen Mindestlohn von 4000 Franken haben zahlreiche Firmen die unteren Löhne angehoben. Im Tieflohnbereich resultierte von 2010 bis 2014 ein Reallohnzuwachs von 7.1 Prozent. Eine gute Nachricht ist ausserdem, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern abgenommen hat. Auch hier trugen die gewerkschaftlichen Kampagnen gegen die Lohndiskriminierung Früchte. Und doch bleibt der Handlungsbedarf nach wie vor gross.
Demzufolge braucht es:
- Mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen. Heute ist in der Schweiz nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch einen GAV geschützt
- Wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen, denn der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männer beträgt immer noch über 15 Prozent
- Reallohnerhöhungen in Branchen mit Lohnrückstand
- Eine Verstärkung der Massnahmen gegen Lohndumping. Prioritär sind mehr Kontrollen, bessere Durchsetzungsinstrumente (konsequente Verhängung von Arbeitsunterbrüchen) sowie ein Berufsregister, in dem ausgewiesen wird, welche Firmen bei den Kontrollen bestanden haben. Das entspricht auch dem Bedürfnis der grossen Bauherren
Nach wie vor sind 370‘000 Personen von Tieflohn betroffen. Davon sind 67 Prozent Frauen. Die höchsten Anteile an Tieflohnstellen verzeichnen der Detailhandel (17.5 Prozent), die Gastronomie (40.7 Prozent), die Herstellung von Bekleidung (42.7 Prozent) und die persönlichen Dienstleistungen (57.2 Prozent).