Straumann krebst bei den Eurolöhnen zurück
Die Einführung von Eurolöhnen ist illegal. Gemäss Obligationenrecht ist sie verboten, wie die Unia Nordwestschweiz in Erinnerung ruft. Es gilt ein klares Diskriminierungsverbot. Alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Wohnsitz.
In der Schweiz gelten für alle Arbeitnehmenden die gleichen Arbeitsbedingungen. Wer in der Schweiz arbeitet, hat das Recht auf einen Schweizer Lohn. Dies auch zum Schutz der inländischen Arbeitnehmenden, deren Arbeitsplätze durch günstigere Arbeitskräfte aus dem Ausland bedroht sind.