Friedenspflicht: Klage der Baumeister abgewiesen
Ende Oktober reichten der SBV und der Genfer Verband der Bauunternehmen bei der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen des Kantons Genf (CRCT) eine Klage gegen Unia, Syna und die SIT ein. Die Baumeister warfen den Gewerkschaften vor, gegen die Friedenspflicht zu verstossen, indem sie im Rahmen der Verhandlungen für den neuen Gesamtarbeitsvertrag (LMV) Protesttage vorbereiteten. Die CRCT erklärte die Klage für unzulässig und wies sie auf der ganzen Linie ab.
Lösungen finden statt Gewerkschaften kriminalisieren
Die Unia begrüsst diesen Entscheid. In letzter Zeit versuchen die Baumeister, die Mobilisierung der Bauarbeiter zur Verteidigung ihrer Arbeitsbedingungen zu kriminalisieren. In den momentan laufenden Verhandlungen wollen die Baumeister die Arbeitszeit völlig deregulieren: Arbeitswochen von 58 Stunden und 12-Stunden-Tage inkl. Reisezeit sollen normal werden.
Die Baumeister wollen ältere Arbeitnehmer leichter entlassen können und haben bei den Verhandlungen ihre Löhne in Frage gestellt. Diese Forderungen sind respektlos gegenüber der harten Arbeit, die die Bauarbeiter jeden Tag leisten. Bei diesen Angriffen auf ihre Gesundheit und ihr Privatleben ist es nur normal, dass sich die Bauarbeiter mobilisieren, um sich zu verteidigen.
Legitime Forderungen der Bauarbeiter
Anstatt ihre Zeit mit juristischen Argumenten und unproduktiven Einschüchterungen zu verschwenden, sollten die Baumeister besser nach guten Lösungen im Rahmen der laufenden Verhandlungen suchen. Die Bauarbeiter haben legitime Forderungen gestellt, die bislang jedoch ignoriert wurden. Statt Deregulierungen fordern die Bauarbeiter mehr Schutz, kürzere Arbeitstage im Sommer und die volle Bezahlung ihrer Arbeitswege. So nicht!