Neuer LMV: Bauarbeiter stimmen Lösung zu
Ein neuer LMV sei im Interesse der gesamten Branche, so die Mehrheit der Delegierten. Das Ergebnis ist geprägt von intensiven Verhandlungen, bei denen beide Parteien aufeinander zugehen mussten.
Einigung nach hartem Arbeitskonflikt
Nach neun Verhandlungsrunden, einer Demonstration mit 15’000 Bauarbeitern im Juni sowie Protesttagen im Oktober und November, an denen sich über 15’000 Bauarbeiter im ganzen Land beteiligt hatten, kam es Ende November zum Durchbruch. Die Verhandlungsdelegationen des Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna einigten sich auf eine Lösung.
Das Resultat
Teil des Resultats sind Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit und Verbesserungen, welche die Attraktivität der Branche steigern. Zudem werden die Effektivlöhne per 1. Januar 2023 um 150 Franken und die Mindestlöhne um 100 Franken erhöht.
Verschiedene offene Themen wie eine Begrenzung der Arbeits- und Reisezeit oder ein besserer Schutz bei Schlechtwetter werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe weiterbearbeitet.
Doch einiges bleibt zu tun
Mehrere Bauarbeiter äusserten auch Kritik und Unverständnis, dass die Lohnerhöhung angesichts des aktuellen Baubooms und der steigenden Lebenskosten nicht höher ausgefallen sei.
Zudem verwiesen sie darauf, dass der steigende Termin- und Zeitdruck nach wie vor ein grosses Problem auf den Baustellen darstelle. Die Bauarbeiter erwarten hier weitere Verbesserungen und wollen sich aktiv an der Weiterarbeit im Rahmen der beschlossenen Arbeitsgruppe beteiligen.
Zustimmung der Baumeister ausstehend
Am 13. Januar 2023 wird noch die Delegiertenversammlung des Baumeisterverbands über das Resultat abstimmen. Dann steht definitiv fest, ob es für die Baubranche eine Verhandlungslösung und einen neuen LMV 2023-2025 gibt.
LMV – Vorteile für alle
Hätten die Bauarbeiter das Verhandlungsresultat abgelehnt oder tun die Baumeister dies im Januar, dann bestünde ab Januar ein vertragsloser Zustand. Es würden keine Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen mehr gelten, die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung wäre nicht mehr gesichert und die Friedenspflicht aufgehoben.