Rente mit 60 auf dem Bau gesichert
Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am Dienstag in Olten auf einen neuen LMV geeinigt. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis Ende 2018. Der LMV enthält neu ein Verbot von Lohnauszahlungen in bar. Die bisherigen Leistungen des LMV bleiben erhalten. Ab 2017 wird zudem die Mittagsessensentschädigung von 15 auf 16 Franken erhöht.
Dank erhöhten Beiträgen weiterhin Rente mit 60
Ab 1. Juli 2016 sollen die Beitragszahlungen in die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) um zwei Prozentpunkte erhöhen werden. Davon übernehmen die Arbeitgeber 1,5 Prozent und die aktiven Arbeitnehmer 0,5 Prozent. Die Bauarbeiter können somit weiterhin mit 60 in Rente gehen.
Gremien müssen Verhandlungsresultat zustimmen
Das Ergebnis der Verhandlungen wird nun den jeweiligen Entscheidgremien vorgelegt. Die Berufskonferenzen der Unia und Syna entscheiden am kommenden Samstag, der Schweizerische Baumeisterverband wird am 13. Januar 2016 eine ausserordentliche Delegiertenversammlung durchführen.