Neues Sozialversicherungsabkommen mit Kosova
Auf Druck der bürgerlichen Mehrheit in Parlament setzte der Bundesrat im April 2010 das Sozialversicherungsabkommen mit Kosova aus. Dies stürzte tausende kosovarische Pensionierte in Unsicherheit und Prekarität. Dies, obwohl sie die Anspruch auf ihre Rente hatten.
Druck der Unia hat gewirkt – rechtsbürgerliches Experiment ist gescheitert
Die Gewerkschaft Unia engagierte sich stark, um diese Diskriminierung zu beenden. Der Druck, den die Unia ausgeübt hat, zeigt jetzt seine Wirkung: Mit der Verabschiedung des neu ausgehandelten Abkommens sind alle kosovarischen Beschäftigten den Arbeitnehmenden in der Schweiz gleichgestellt. Unabhängig davon, ob sie die AHV in der Schweiz oder im Ausland beziehen.
Die von rechtsbürgerlichen Kreisen durchgedrückte Sippenhaft ist gescheitert. Die Absicht, eine ganze Bevölkerungsgruppe alleine aufgrund ihrer Herkunft bei der Pensionierung zu diskriminieren, ist mit dem heutigen Tag beendet. Das ist ein starkes Signal für künftige Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit anderen Staaten erneuert oder abschliesst.
Kosovarische AHV-Bezüger/innen bezahlten hohen Preis
Der Preis dieser Diskriminierung war hoch: Vielen AHV-Bezüger/innen wurde die Auszahlung der Rente in den Kosovo verweigert. Auch mit dem neuen Abkommen ist nicht restlos geklärt, wie sie diese Ansprüche rückwirkend geltend machen können. Die Unia fordert den Bundesrat auf, geeignete Massnahmen umzusetzen, um den Verlust der entgangenen AHV-Leistungen auszugleichen. Es kann nicht sein, dass diesen Menschen ihre regulär erarbeitete Rente vorenthalten wird und sie vor einer existenziellen Krise stehen.
Rasche Ratifizierung gefordert
Mit der heutigen Verabschiedung und der geplanten Unterzeichnung des Abkommens legt der Bundesrat den Weg frei, die Ratifizierung im Parlament voranzutreiben. Die Unia fordert das Parlament nun auf, die Ratifizierung zügig umzusetzen. Nur so kann die unhaltbare Diskriminierung beendet werden.