Der Bundesrat muss jetzt dringend ein Abkommen mit der Republik Kosovo aushandeln
Das Bundesgericht hat heute im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Streitfalles entschieden, dass das ehemals mit der Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen nicht auf Kosovo anwendbar ist. Damit zementiert das oberste Gericht einen Missstand, unter dem Tausende von Arbeitnehmenden, die aus der Schweiz in den Kosovo zurückgewandert sind, leiden: Seit März 2010 erhalten sie keine AHV- oder IV-Renten mehr, auch wenn sie in der Schweiz jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben. Auch Kinderzulagen für Kinder die in Kosovo leben, werden nicht mehr bezahlt.
Diese Situation ist ungerecht und nicht akzeptabel. In der Schweiz zahlen alle Arbeitnehmenden Sozialversicherungsbeiträge. Umgekehrt muss auch das Recht auf soziale Sicherheit für alle gleichermassen Gültigkeit haben. Die Unia fordert darum den Bundesrat auf, nun endlich eine faire Lösung dieses Problems an die Hand zu nehmen und mit der Republik Kosovo unverzüglich ein neues Sozialversicherungsabkommen auszuhandeln.
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Osman Osmani, Abt. Vetrags- und Interessengruppenpolitik Unia, Bereich Migration