Sozialversicherungsabkommen Schweiz-Kosovo: Renten müssen jetzt endlich ausbezahlt werden!
Das Gericht bestätigt mit seinem jüngsten Entscheid den Leitentscheid vom März 2011, wonach das Sozialversicherungsabkommen nach wie vor anzuwenden sei.
Bereits am 7. März 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatzentscheid gefällt: Das Sozialversicherungsabkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ist nach wie vor auch auf im Kosovo lebende kosovarische Bürger anwendbar. Mit seinem jüngsten Entscheid vom 22. Dezember bestätigt das Bundesverwaltungsgericht seinen Leitentscheid vom März vergangenen Jahres.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hatte gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Am 27. September entschied das Bundesgericht, nicht auf Beschwerde des BSV einzutreten. Mit diesem Urteil wurde der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom März rechtskräftig. Und mit dem neuen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals klar gemacht, dass das Sozialversicherungsabkommen für kosovoarische Bürger gilt und vom Bundesamt für Sozialversicherungen angewendet werden muss.
Bundesamt für Sozialversicherung soll endlich Gerichtsurteile umsetzen
Die Gewerkschaft Unia erwartet, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen seinen Widerstand nun endlich aufgibt und anerkennt, dass für kosovarische Bürger das Sozialversicherungsabkommen weiterhin anzuwenden ist und die entsprechenden Stellen (AHV/IV-Stellen) anweist, entsprechend zu handeln.
Solange kein neues Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo ausgehandelt ist, bleibt das alte in Kraft. Die Unia verlangt vom BSV, dass die Verhandlungen über ein neues Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo zügig an die Hand genommen werden.
Für Rückfragen
Rita Schiavi, Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia
Osman Osmani, Gewerkschaftssekretär Bereich Migration Unia
Ruzhdi Ibrahimi, Sozialversicherungsfachmann