Nationalrat für Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo
Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz seit dem 1. April 2010 keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Seit jenem Zeitpunkt wird die Rente nur an in der Schweiz wohnhafte kosovarische Staatsangehörige ausbezahlt. Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland.
Hoher Preis der Diskriminierung
Für die Betroffenen war die Situation schwierig. Sie fühlten sich von beiden Staaten im Stich gelassen und der Preis dieser Diskriminierung war hoch: Vielen AHV-Bezüger/innen wurde die Auszahlung der Rente in den Kosovo verweigert. Auch mit dem neuen Abkommen ist nicht restlos geklärt, wie sie diese Ansprüche rückwirkend geltend machen können.
Auszahlung der Renten auch rückwirkend sichern
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens endet die Diskriminierung kosovarischer Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf zukünftige Leistungen. Eine rückwirkende Leistungsabgeltung ist aber nicht vorgesehen. Die Unia fordert vom Bundesrat nun eine Lösung, wie auch Ansprüche aus der Zeit, in der es kein Abkommen gab, abgegolten werden können.