Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo beendet Diskriminierung
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum neuen Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dieses ist am 8. Juni unterzeichnet worden. Das Abkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Ab Inkrafttreten gewährleistet es eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und bietet eine Grundlage zur Bekämpfung von Missbräuchen.
Auszahlung von Renten nach Kosovo künftig möglich
Der Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz seit dem
1. April 2010 keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Seither wurden Renten nur an in der Schweiz wohnhafte kosovarische Staatsangehörige ausbezahlt. Im Fall des Wohnortverlustes oder einer Rückkehr in ihr Heimatland können Kosovar/innen nun die Rückvergütung ihrer AHV-Beiträge verlangen. Kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, können ab Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens die Rentenzahlung ins Ausland beantragen.
Jetzt liegt der Ball beim Parlament
Bereits am 18. Oktober 2018 ratifizierte das kosovarische Parlament das Abkommen. Jetzt liegt der Ball beim Schweizer Parlament, denn erst nach der Zustimmung beider Parlamentskammern kann das Abkommen in Kraft treten. Damit würde die Diskriminierung von Bürger/innen aus dem Kosovo endlich beendet. Rückwirkende Leistungen sind jedoch nicht vorgesehen. Es muss daher eine Lösung gefunden werden, wie auch Ansprüche aus der Zeit, in der es kein Abkommen gab, abgegolten werden können.