UberEats: ungeniessbar
Der US-Konzern Uber mischt seit einigen Jahren durch unlautere Konkurrenz die Schweizer Taxibranche auf. Mit einem perfiden System zwingt Uber seine Fahrer/innen zu Arbeit als Scheinselbständige. Während das Unternehmen Behördenentscheide ignoriert, fahren die Chauffeur/innen oft de facto schwarz und ohne Sozialversicherung. Die SUVA hat festgestellt, dass Uber-Fahrer/innen Angestellte sind, jedoch ist dieser Entscheid noch nicht rechtskräftig. Da Politik und Behörden wegschauen, versucht Uber nun sein Ausbeutungsmodell auf andere Branchen zu übertragen.
Das Dumping-Modell von Uber
Auch UberEats beruht offenbar darauf, dass Uber die Kurier/innen, die per Velo oder Scooter unterwegs sein sollen, ohne Unfallversicherung auf die Strassen schickt, die ihnen zustehenden Sozialversicherungsbeiträge (Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung) vorenthält, keinen Auslageersatz für Arbeitsgeräte entrichtet und Dumping-Löhne bezahlt. Da Lebensmittel transportiert werden, stellen sich zudem Haftungsfragen bezüglich der Lebensmittelsicherheit. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung dafür auf die Kurier/innen abgeschoben wird.
Besonders stossend ist, dass mit McDonald’s ein anderer US-Konzern dieses Modell unterstützen will und eine Partnerschaft mit Uber eingeht. Damit umgeht McDonald’s den allgemeinverbindlichen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes.
Behörden müssen einschreiten
Die Unia hat in Genf beim Departement für Arbeit und Gesundheit (DES) und seinem Vorsteher Mauro Poggia interveniert. Sie fordert rasche Kontrollen und die Einhaltung der verbindlichen Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrags (Mindestlöhne, Sozialversicherungsabdeckung, Arbeitszeit u.a.). Der Kanton muss UberEats von Beginn weg einen Riegel schieben, solange die geltenden Gesetze nicht eingehalten werden. Dieselben Kontrollen verlangt die Unia auch für die anderen Mahlzeitenzusteller in Genf.
Auf nationaler Ebene braucht es eine Task Force, an der sich der Bundesrat, die Sozialpartner und die Sozialversicherungen beteiligen müssen. Dem Lohndumping durch Plattformen muss ebenso ein Ende gesetzt werden wie der Uber-Praxis, Arbeitnehmer/innen in einem der gefährlichsten Berufe ohne jeglichen Schutz auf die Strasse zu schicken. Der Bundesrat ist in der Pflicht: Anstatt auf reine Deregulierung zu setzen, muss er sofort Massnahmen zum realen Schutz der Arbeitnehmenden ergreifen, da Plattform-Arbeitgeber offensichtlich gewillt sind, den geltenden Regeln beim Arbeitnehmerschutz grundsätzlich keine Beachtung zu schenken. Die Sozialversicherungen und die Kantone müssen durchsetzen können, dass Arbeitnehmende zu ihren Rechten kommen und jene Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, die sich über die geltenden Regeln hinwegsetzen wollen.