Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Zürich zu Uber

Die SUVA muss neu beurteilen, welcher Teil des Firmenkonstrukts von Uber in der Schweiz als Arbeitgeber auftritt. Dies hat das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich entschieden. Die Unia fordert von der SUVA, die Frage rasch zu klären, damit dem Dumping-Modell von Uber ein Ende gesetzt wird.

 

Zum zentralen Konfliktpunkt, nämlich der Einstufung der Uber-Fahrer/innen als Unselbständigerwerbende durch die SUVA, äussert sich das Zürcher Sozialversicherungsgericht nicht. Die SUVA wird mit dem heutigen Urteil beauftragt, neu zu beurteilen, welcher Teil des Uber-Firmenkonstrukts als Arbeitgeber der Fahrer/innen «ins Recht zu fassen» ist.

Kompliziertes Dumping-Konstrukt

Der Entscheid zeigt, dass das komplexe internationale Firmenkonstrukt von Uber, mit dem sich der Konzern aus seiner Arbeitgeberverantwortung stehlen will, die Schweizer Behörden vor Probleme stellt. Mit seinem dubiosen Geschäftsmodell hält Uber seine Fahrer/innen seit Jahren in einem Zustand der Scheinselbständigkeit. Für die Fahrer/innen bedeutet dies: Beitragslücken bei den Sozialversicherungen, Fahren ohne Unfallversicherung und miserable Löhne. Dieser Zustand ist untragbar.

SUVA muss rasch entscheiden

Die Behörden müssen dafür sorgen, dass Uber die geltenden Regeln befolgt und seine Pflichten als Arbeitgeber einhält. Die Suva muss nun rasch feststellen, welche juristische Einheit des Uber-Konstrukts als Arbeitgeberin der Chauffeur/innen in der Schweiz zu betrachten ist.

Dumping bei digitalen Plattformen endlich einen Riegel schieben

Dumping-Modelle drohen durch neue digitale Plattformen immense Ausmasse anzunehmen. Diesem «digitalen Dumping» gilt es den Riegel zu schieben. Die Rechte aller Arbeitnehmenden (inkl. Plattformmitarbeitende) müssen sichergestellt sein. Dazu braucht es auch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern.

Uber muss Fahrer/innen ordentlich anstellen

Die Gewerkschaft Unia fordert Uber weiterhin auf, seine Fahrer/innen in der Schweiz ordentlich anzustellen und mit der Gewerkschaft über einen Rahmenvertrag für die Angestellten zu verhandeln, der Löhne und Arbeitsbedingungen verbindlich regelt.