Uber Eats lenkt ein: Angestellte in Genf erhalten Arbeitsvertrag
Es ist ein wichtiger Etappensieg für die Angestellten von Uber Eats und die Gewerkschaft Unia: Erstmals anerkennt der US-Lieferdienst, dass seine Kurier/innen unselbständig Beschäftigte (sozialversicherungsrechtlich) bzw. Angestellte (arbeitsrechtlich) sind. Das bedeutet, dass die Kurier/innen das Recht auf Lohn, bezahlte Ferien, Unfall-, Krankentaggeld- und Sozialversicherungen haben. Es ist auf internationaler Ebene das erste Mal, dass Uber oder Uber Eats anerkennen, dass ihre Angestellten Angestellte sind.
Druck von Gewerkschaft und Kanton war entscheidend
Für diesen Erfolg war entscheidend, dass sich Angestellte von Uber und Uber Eats gemeinsam mit der Gewerkschaft Unia seit Jahren gegen die Missachtung ihrer Rechte wehren. Auf diesen Druck hin stellte der Kanton Genf fest, dass Uber Eats als Personalverleiher dem Arbeitsgesetz und dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih untersteht und zudem eine kantonale Bewilligung für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Dieser Entscheid wurde kürzlich vom Genfer Kantonsgericht bestätigt. Obwohl Uber Eats weiter (erfolglos) gegen den Kantonsentscheid rekurriert, scheint die Firma jetzt zu merken, dass ihre Realitätsverweigerung nicht mehr haltbar ist.
GAV anwenden, rückwirkend Löhne bezahlen
Für die Unia ist zentral, dass die Schweizer Gesetze und Gesamtarbeitsverträge korrekt angewendet werden. Da Uber Eats sein Personal an Gastronomiebetriebe verleiht, muss neben dem GAV Personalverleih der allgemeinverbindliche Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) zur Anwendung kommen. Es ist zudem festzuhalten, dass die Kurier/innen von Uber Eats bereits Angestellte waren, bevor die Firma dies endlich anerkannt hat. Deshalb stehen ihnen auch für in der Vergangenheit geleistete Arbeit Löhne, Ferien und Versicherungsbeiträge zu.
Andere Kantone müssen Uber Eats in die Pflicht nehmen
Der Erfolg in Genf zeigt, dass Schwarzarbeits-Modelle à la Uber gestoppt werden können, wenn die Politik dies will. Die anderen Kantone, in denen Uber Eats aktiv ist (BE, BS, FR, GE, NE, SG, VD, ZH), müssen endlich dafür sorgen, dass der Kurierdienst sich überall an die entsprechenden Vorgaben hält und ansonsten die Tätigkeit der Firma unterbinden.