Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo: Ende jahrelanger Diskriminierung in greifbarer Nähe
Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz seit dem 1. April 2010 keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Seit jenem Zeitpunkt wird die Rente nur an in der Schweiz wohnhafte kosovarische Staatsangehörige ausbezahlt.
Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Bereits am 18. Oktober 2018 hatte das kosovarische Parlament das Abkommen ratifiziert. Allerdings erst nach der Zustimmung des kosovarischen und Schweizer Parlamentes kann das Abkommen in Kraft treten. Als nächstes wird der Ständerat über das Abkommen abstimmen.
Auszahlung der Renten auch rückwirkend sichern
Nach dem gestrigen Entscheid der SGK-S rückt das Ende jahrelanger Diskriminierung und greifbare Nähe. Denn ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens endet die Diskriminierung kosovarischer Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf zukünftige Leistungen. Eine rückwirkende Leistungsabgeltung ist aber nicht vorgesehen. Die Unia fordert eine Lösung, wie auch Ansprüche aus der Zeit, in der es kein Abkommen gab, abgegolten werden können.