1. Mai im Zeichen des Frauen*streiks
Die Frauen in der Schweiz sind wütend. Das zeigen sie deutlich am heutigen 1. Mai. Sei es in Zürich, Bern, Basel, Altdorf, Lausanne, Lugano oder Sion: Überall fordern die Frauen an den Kundgebungen und Maifeiern Respekt, mehr Lohn und mehr Zeit. Im Vorfeld des Frauen*streik und -aktionstag vom 14. Juni zeigt sich: Die Frauen in der Schweiz sind viele und sie sind bereit zu kämpfen.
Ungerechtigkeit hat ein Geschlecht
Unia-Präsidentin Vania Alleva spricht morgens in Winterthur ZH und abends in Altdorf UR. In ihrer Rede betont sie, dass wir heute statt sozialem Ausgleich und Integration eine zunehmende Ungleichheit und eine verstärkte Diskriminierung erleben. «Die Ungerechtigkeit hat auch ein Geschlecht. Wir Frauen verdienen in der reichen Schweiz im Schnitt immer noch 17 Prozent weniger als unsere männlichen Kollegen. Das ist der Schnitt. Im gewerkschaftlichen Alltag treffen wir oft noch krassere Fälle an. Dagegen wehren wir uns auf der Basis starker Werte: Solidarität, sozialer Ausgleich, Gerechtigkeit und Freiheit.»
Kein Gesetz erlaubt Diskriminierung der Frauen
Véronique Polito, Geschäftsleitungsmitglied der Unia, ruft in ihrer Rede in Biel BE die Frauen dazu auf, sich zahlreich am Frauen*streik und -aktionstag vom 14. Juni zu beteiligen. «Der ‚Arbeitsfrieden‘ hat für die Frauen insofern keinen Sinn, als dass die Lohnungleichheit und der Sexismus am Arbeitsplatz weiterbestehen. Das Recht auf Streik ist ein unveräusserliches Recht und sowohl in internationalen Abkommen als auch in der Bundesverfassung festgeschrieben. Aber kein Gesetz berechtigt dazu, Frauen systematisch schlechter zu bezahlen und auszubeuten», sagt Polito.
Mehr Gerechtigkeit
In seiner Rede in Thun fordert Corrado Pardini, Geschäftsleitungsmitglied der Unia, mehr Gerechtigkeit und betont: «Für uns ist es nicht akzeptabel, neben einer Kollegin zu arbeiten, die für die gleiche Arbeit noch immer deutlich weniger verdient, als wir. Lohnungleichheit ist nicht nur ungerecht und dumm, sondern seit Jahrzehnten auch illegal und verfassungswidrig.»