Schweiz-EU: Massnahmen zum Lohnschutz müssen konkretisiert werden
Die Unia setzt sich für ein geregeltes Verhältnis mit der Europäischen Union ein, aber angesichts des ausgehandelten Abkommens müssen die erheblichen Risiken für die Arbeitsbedingungen in der Schweiz zwingend korrigiert werden.
Personenfreizügigkeit und Lohnschutz sind zentral
Die Personenfreizügigkeit und gleiche Rechte für alle Beschäftigten sind von zentraler Bedeutung für die Arbeitnehmenden. Die Sicherung des Lohnschutzes ist daher für die Unia zwingend.
Innenpolitische Kompensation beim Lohnschutz
Die heute vom Bundesrat kommunizierten Stossrichtungen für innenpolitischen Massnahmen deuten darauf hin, dass die Rückschritte für den Lohnschutz im Verhandlungsergebnis mit der EU von allen Beteiligten anerkennt werden und jetzt dafür zwingend verbindliche innenpolitische Massnahmen getroffen werden müssen. Insofern begrüsst die Unia die gemeinsame Verständigung als Minimalkonsens, der nun aber konkretisiert werden muss.
Offene Fragen klären
Zudem müssen die offenen Fragen noch geklärt werden. Dies umfasst insbesondere die wichtige Absicherung der Spesenregelungen im Entsendegesetz, die digitale Voranmeldung zur Beschleunigung des Verfahrens sowie Massnahmen zur Sicherstellung, dass öffentliche Aufträge an korrekte Firmen vergeben werden.
Verbesserungsbedarf bei GAV
Um die Gesamtarbeitsverträge zu sichern, verlangt die Unia eine Anpassung der Gesetzgebung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVE) aus dem Jahr 1956 an die heutige Realität. Denn das heute überholte System droht zur Schwächung der Arbeitnehmerrechte zu führen. Der heute vom Bundesrat erteilte Auftrag weist daher in die richtige Richtung. Entscheidend ist, ob es gelingt, Gesamtarbeitsverträge in sich veränderten Strukturen (mehr Subunternehmen, mehr Kleinstbetriebe) abzusichern. Auch der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen soll mindestens ILO-konform ausgestaltet werden.
Beurteilung des Gesamtpakets nach Parlamentsentscheid
Für die Unia handelt es sich hierbei um einen Minimalkonsens, der zwingend als verbindliches Gesamtpaket von beschlossenen Massahmen verstanden, konkretisiert und erweitert werden muss. Die Unia wird nach den Beschlüssen des Bundesrates und des Parlaments eine abschliessende Beurteilung vornehmen und ihre Position festlegen.