Schweiz-EU: Massnahmen zum Lohnschutz müssen konkretisiert werden

Die Risiken für die Arbeitsbedingungen in der Schweiz müssen zwingend korrigiert werden. (Foto: Unia)

Der Bundesrat hat innenpolitische Begleitmassnahmen zum Verhandlungsergebnis mit der EU kommuniziert. Offenbar gibt es bei Arbeitgeberverbänden und Behörden eine Bereitschaft, Rückschritte beim Lohnschutz zu kompensieren. Das muss nun in konkrete Massnahmen und Gesetzesänderungen überführt werden.

Die Unia setzt sich für ein geregeltes Verhältnis mit der Europäischen Union ein, aber angesichts des ausgehandelten Abkommens müssen die erheblichen Risiken für die Arbeitsbedingungen in der Schweiz zwingend korrigiert werden.

Personenfreizügigkeit und Lohnschutz sind zentral

Die Personenfreizügigkeit und gleiche Rechte für alle Beschäftigten sind von zentraler Bedeutung für die Arbeitnehmenden. Die Sicherung des Lohnschutzes ist daher für die Unia zwingend.

Innenpolitische Kompensation beim Lohnschutz

Die heute vom Bundesrat kommunizierten Stossrichtungen für innenpolitischen Massnahmen deuten darauf hin, dass die Rückschritte für den Lohnschutz im Verhandlungsergebnis mit der EU von allen Beteiligten anerkennt werden und jetzt dafür zwingend verbindliche innenpolitische Massnahmen getroffen werden müssen. Insofern begrüsst die Unia die gemeinsame Verständigung als Minimalkonsens, der nun aber konkretisiert werden muss.

Offene Fragen klären

Zudem müssen die offenen Fragen noch geklärt werden. Dies umfasst insbesondere die wichtige Absicherung der Spesenregelungen im Entsendegesetz, die digitale Voranmeldung zur Beschleunigung des Verfahrens sowie Massnahmen zur Sicherstellung, dass öffentliche Aufträge an korrekte Firmen vergeben werden.

Verbesserungsbedarf bei GAV

Um die Gesamtarbeitsverträge zu sichern, verlangt die Unia eine Anpassung der Gesetzgebung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVE) aus dem Jahr 1956 an die heutige Realität. Denn das heute überholte System droht zur Schwächung der Arbeitnehmerrechte zu führen. Der heute vom Bundesrat erteilte Auftrag weist daher in die richtige Richtung. Entscheidend ist, ob es gelingt, Gesamtarbeitsverträge in sich veränderten Strukturen (mehr Subunternehmen, mehr Kleinstbetriebe) abzusichern. Auch der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen soll mindestens ILO-konform ausgestaltet werden.

Beurteilung des Gesamtpakets nach Parlamentsentscheid

Für die Unia handelt es sich hierbei um einen Minimalkonsens, der zwingend als verbindliches Gesamtpaket von beschlossenen Massahmen verstanden, konkretisiert und erweitert werden muss. Die Unia wird nach den Beschlüssen des Bundesrates und des Parlaments eine abschliessende Beurteilung vornehmen und ihre Position festlegen.