Angriff der Arbeitgeber auf die Arbeitszeit abgewehrt, GAV MEM wird verlängert
Die Arbeitnehmenden-Organisationen legten frühzeitig einen detaillierten Forderungskatalog vor, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und dem Fachkräftemangel in der Branche zu begegnen. Über die gesamte Verhandlungsdauer weigerte sich der Arbeitgeberverband ASM-Swissmem, über irgendeine Verbesserung für die Beschäftigten substanziell zu verhandeln.
Angriff auf die 40-Stunden-Woche abgewehrt
Demgegenüber trat ASM-Swissmem von Beginn an mit der kategorischen Forderung an, die bereits flexiblen Arbeitszeitmodelle auf ein übertriebenes Mass auszuweiten. Mitunter sollte die wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöht werden – ein Rückschritt in die 1980er Jahre (1988 wurde die 40-Stunden-Woche in der MEM-Industrie eingeführt). Das kam für die Beschäftigten und ihre Organisationen überhaupt nicht in Frage. Dazu forderte ASM/Swissmem eine Verschlechterung der Konsultationsrechte der Arbeitnehmenden-Vertretungen bei Massenentlassungen und Restrukturierungen.
Eine Einigung im Interesse der Branche und der Beschäftigten
Angesichts der verhärteten Fronten einigten sich die Vertragsparteien auf eine Erneuerung des bestehenden GAV MEM für fünf weitere Jahre bis Juni 2028. Der GAV MEM beinhaltet zentrale Eckwerte wie die automatische Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung, die 40-Stunden-Woche, mindestens fünf Wochen Ferien, einen 13. Monatslohn sowie Mitwirkungsrechte für die Personalkommissionen. Die Arbeitnehmenden-Organisationen sind sich der Bedeutung des GAV für die Branche und die Beschäftigten bewusst. Sie haben ihre Verantwortung wahrgenommen und einer Verlängerung des Vertrags zugestimmt.
Eine verpasste Chance: Betriebe müssen jetzt vorangehen
Aufgrund der Blockadehaltung von ASM/Swissmem wurde jedoch die Chance verpasst, die Arbeitsbedingungen und damit die Attraktivität der Branche zu verbessern. Die Verlängerung des GAV MEM sichert lediglich den aktuellen Bestand. Viele Unternehmen sind bezüglich zeitgemässer Arbeitsbedingungen bereits weiter als der GAV. Es ist jetzt an den gewählten Arbeitnehmenden-Vertretungen in den einzelnen Betrieben, die nötigen Fortschritte anzustossen und umzusetzen.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia und Syna, von Angestellte Schweiz und dem Kaufmännischen Verband Schweiz