Smood-Konflikt: Konsultationsrecht der Arbeitnehmenden wird missachtet
Die Unia und ihre Mitglieder bei Smood (darunter 80, die 36 Tage lang für die Verbesserung ihrer Situation gestreikt haben) wurden nicht in den Prozess einbezogen und nicht über den Inhalt des neuen GAV informiert, den die Geschäftsleitung von Smood mit Syndicom abgeschlossen hat. Smood plant nun eine Abstimmung über seine App. Die Smood-Angestellten erhalten nur zwei Tage Zeit, um dem Arbeitgeber individuell zu antworten. Dieses Vorgehen ermöglicht keine korrekte Information und setzt die Angestellten unter Druck, zumal diese Umfrage den Datenschutz nicht gewährleistet.
Minimum nicht eingehalten
Die Unia weist darauf hin, dass gesetzliche und allgemeinverbindliche Bestimmungen bestehender GAVs eingehalten werden müssen. Auf den ersten Blick garantiert der GAV Smood nicht die Minimalbestimmungen des vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten GAV für das Gastgewerbe wie 5 Wochen Ferien oder den 13. Monatslohn. Die Bestimmungen liegen auch weit unter den Empfehlungen, die von der CRCT (Chambre des Relations Collectives de Travail) des Kantons Genf herausgegeben wurden. Die Unia wird die Bestimmungen dieses GAV einer genaueren Prüfung unterziehen. Konkret: Für die Zusteller:innen, die – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – über Simple Pay minutengenau bezahlt werden, scheint keine Änderung geplant zu sein.
Laufende Verfahren
Zur Erinnerung: Die Unia hat zusammen mit den Zusteller:innen rechtliche Schritte eingeleitet, um die Situation zu klären und den Arbeitnehmenden ihre Rechte zu garantieren. Zudem sind noch Verfahren im Rahmen des Arbeitsinspektorats und der paritätischen Kommissionen im Gange.