Private Sicherheitsbranche: Der GAV 2020 tritt in Kraft
Zwischen dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und der Gewerkschaft Unia verhandelt, wurde der GAV vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV enthält mehrere Anpassungen, namentlich in den Bereichen Löhne, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrolle der Untervergabe von Aufträgen. Die Sozialpartner möchten damit die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen aufrechterhalten und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern.
Neue Mindestlöhne – Neue Bestimmungen
Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsmitarbeitenden sollen in mehreren Punkten verbessert werden: Namentlich etwa durch eine Erhöhung der Einstiegslöhne um 0,5 % bis 1 % je nach Kategorie. Zudem ist ein Zeitzuschlag für Monate mit hohen Arbeitspensen vorgesehen. Der Vaterschaftsurlaub wird auf 3 Tage (bisher nur 1 Tag) verlängert. Der GAV sieht neu einen Lohnzuschlag für bewaffnetes Personal vor. Zudem soll mit dem GAV die Untervergabe von Aufträgen geregelt werden. Schliesslich wird in Bezug auf Minusstunden per Ende Jahr eine grössere Flexibilität eingeräumt: Minusstunden bis zu -10 % können auf das Folgejahr übertragen werden. Diese Änderung ermöglicht, dass mehr Festanstellungen in der Branche gewährleistet werden können.
Preisdruck – eine Gefahr für die Qualität und die Löhne
Die Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche möchten mit dem angepassten GAV trotz extremer Preiskonkurrenz in der Branche die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen bewahren und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. Diesbezüglich appellieren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmenden vertretungen auch an das Verantwortungsbewusstsein der öffentlichen Hand. Behörden sollen in Ausschreibungen nur Unternehmen berücksichtigen, welche den allgemeinverbindlichen GAV einhalten und somit auf Qualität und faire Arbeitsbedingungen Wert legen.
Inkrafttreten und neuer Sozialpartner
Ursprünglich bereits für den 1. Januar diesen Jahres geplant, hat sich das Inkrafttreten des neuen GAV um einige Monate verzögert; Grund dafür waren vorab die redaktionellen Arbeiten und das anschliessende Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Mit dem Inkrafttreten des neuen GAV tritt neu die Gewerkschaft Syna auf der Seite der Arbeitnehmer als Sozialpartner dem GAV bei. VSSU und Unia begrüssen diese Verstärkung.