Technischer Stopp auf den Baustellen unumgänglich

2'000 Gefährdungsmeldungen von Baustellen innerhalb von 15 Stunden zeigen: die BAG-Schutzmassnahmen werden auf den Baustellen nicht eingehalten. Angesichts des Vollzugsnotstandes bleibt keine andere Möglichkeit, als einen technischen Stopp einzuleiten und die Baustellen grundsätzlich einzustellen. Dies ist nötig, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden und ihrer Angehörigen zu schützen, die Pandemie einzudämmen und auch die gesamtwirtschaftlichen Folgeschäden zu begrenzen.

Das Seco hat in Zusammenarbeit mit dem BAG und der SUVA eine Checkliste erlassen, welche Punkte erfüllt sein müssen «um sich auf dem Bau vor COVID-19 zu schützen». Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, muss die Arbeit laut Seco eingestellt werden.

Die Gewerkschaft Unia hat die Checkliste digitalisiert https://bit.ly/corona-check-d und allen Mitgliedern zugestellt mit der Bitte, ihre Baustelle zu überprüfen. Am 23. März gingen von 07:00 bis 22:00 1980 Meldungen von Baustellen aus der ganzen Schweiz ein. Die Rückmeldungen sind erschütternd:

  • 84% % der Meldungen geben an, dass der vorgeschriebene Abstand bei der Arbeit nicht eingehalten werden kann.
  • 80% der Meldungen kritisieren, dass die Gruppentransporte nicht regelkonform ausgeführt wurden.
  • 74% der Meldungen besagen, dass die Bauarbeiter nicht ihr eigenes Arbeitswerkzeug verwenden und es bei der Übergabe auch nicht desinfizieren.
  • 72% der Meldungen weisen darauf hin, dass die sanitären Anlagen nicht regelmässig gereinigt werden und genügend Einweghandtücher und Seife fehlen.

Baustellen jetzt einstellen

Sämtliche Meldungen wurden an die Kantone und die Suva weitergeleitet, die dafür verantwortlich wären, diese Vorgaben durchzusetzen. Dies geschieht aber nicht. Offensichtlich besteht im Bau derzeit ein Vollzugsnotstand.

Die Durchsetzung der Schutzmassnahmen ist aber dringend notwendig, um die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen und den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Es gibt daher keine andere Möglichkeit, als einen technischen Stopp zu machen. Die Arbeit auf den Baustellen ist grundsätzlich einzustellen. Ausnahmen – bei gesellschaftlich unerlässlichen Arbeiten - sollen von den Behörden gemeinsam mit den Sozialpartnern beschlossen werden. Dort wo die Unternehmen nachweisen, dass sie die BAG-Bestimmungen einhalten, kann die Arbeit weiter gehen. Eine Lockerung des Regimes ist dann möglich, wenn rasch eine wirksame Vollzugsorganisation aufgebaut ist, welche die Einhaltung der Vorgaben garantiert.

Volkswirtschaftliche Kosten steigen jeden Tag

Die vorübergehende Einstellung gesellschaftlich nicht-essentieller Arbeit ist mit Kosten verbunden. Sie müssen vom Staat gedeckt werden. Je länger die wirksame Umsetzung der Pandemiebekämpfungsmassnahmen verschleppt wird, um so grösser werden auch die gesamtwirtschaftlichen Schäden sein. Es wäre sinnvoll, aus den Erfahrungen der Länder und Regionen zu lernen, die in der Entwicklung der Ausbreitung ein paar Tage voraus sind. So hat der Präsident des italienischen Bauarbeitgeberverbandes vor 10 Tagen eindringlich die Einstellung sämtlicher Aktivitäten auf den Baustellen verlangt. Die Baumeisterverbände in Tessin, Waadt und Genf unterstützen heute auch eine weitgehende Einstellung. Es gibt leider wenig Plausibilität, dass die Verbreitung des Virus in der Restschweiz nach ganz anderen Gesetzmässigkeiten verläuft.