Die Schweiz muss mehr tun, um den Menschenhandel zu bekämpfen

Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft gibt es auch in der Schweiz.

Die Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) veröffentlicht heute ihren dritten Bericht über die Schweiz. Darin weist sie auf bestehende Lücken hin und empfiehlt wirksame Massnahmen, um zu erkennen, welche Arbeitnehmenden betroffen sind und ihren Schutz zu verbessern.

Wenig überraschend weist der GRETA-Evaluierungsbericht auf die Defizite bei der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz hin.

Skandalöse Situation in der Schweiz: Ausbeutung ist eine Realität

Das Phänomen ist bekannt: Kriminelle Arbeitgeber missbrauchen die sozioökonomische Verwundbarkeit von Menschen. Die Menschen werden mit dem klaren Ziel angeworben, ihre Arbeitskraft auszubeuten. Mit unlauteren oder gar mafiösen Mitteln zerstören die Täter Menschenleben und erzielen gigantische Profite.

Betrug, Täuschung, keine oder lächerlich tiefe Löhne, Isolation – jedes Mittel ist ihnen recht, um aus den Arbeiter:innen Profit zu schlagen! Nur sehr wenige Täter werden verfolgt und verurteilt. Zu viele Opfer werden weder identifiziert noch unterstützt und erfahren keine Gerechtigkeit.

Schutz der betroffenen Arbeitnehmenden

Die Unia handelt: Die Gewerkschaft war am Alternativbericht beteiligt, der von der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel verfasst wurde. Die Plattform setzt sich aus den zuständigen Fachorganisationen zusammen. Erkenntnisse aus dem Bericht flossen auch in den GRETA-Bericht ein.

Die Unia engagiert sich auch aktiv im Rahmen des 3. Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel. Sie sensibilisiert, informiert und schult ihre Mitglieder, Jurist:innen und Gewerkschaftssekretär:innen.

Verbesserungen sind notwendig

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Situation zu verbessern:

  • Stärkung der Strafprozessinstrumente und ihrer Anwendung;
  • effektiver Schutz;
  • Zugang zu Aufenthalt und Sicherheit in der Schweiz für Opfer und Zeugen während der Ermittlungen, während und nach dem Prozess;
  • Wiedergutmachung innerhalb einer angemessenen Frist;
  • Kampf gegen undurchsichtige Subunternehmerketten
  • sowie Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten.

Die Unia begrüsst insbesondere, dass GRETA die Schweiz auffordert, das Opferhilfegesetz anzupassen. Das Gesetz muss sicherstellen, dass Arbeitnehmende für ausstehende Löhne entschädigt werden, unabhängig davon, ob sie über eine angemessene Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Zudem müssen die rechtlichen Bestimmungen über die Haftung juristischer Personen effektiv durchgesetzt werden.

Es braucht politischen Willen

Es liegt an den Arbeitgeberverbänden, dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu beweisen, dass sie Menschenhandel auf ihrem Gebiet nicht tolerieren. Sie müssen zeigen, dass sie den Schutz der Opfer in allen Branchen und in der ganzen Schweiz ausnahmslos ins Zentrum ihrer Bemühungen zu stellen.