Endlich Arbeitsvertrag für Uber-Eats-Angestellte!
Es ist ein wichtiger Etappensieg für die Angestellten von Uber Eats und die Unia: Als Angestellte von Uber Eats haben die Kurier/innen das Recht auf Lohn, bezahlte Ferien, Unfall-, Krankentaggeld- und Sozialversicherungen.
Erfolg mit internationaler Bedeutung
Es ist auch auf internationaler Ebene das erste Mal, dass Uber oder Uber Eats anerkennen, dass die Kurier/innen ihre regulären Angestellten sind.
Druck von Angestellten, Gewerkschaft und Kanton hat gewirkt
Seit Jahren wehren sich Angestellte von Uber und Uber Eats gemeinsam mit der Unia gegen die Missachtung ihrer Rechte. Auf diesen Druck hin entschied der Kanton Genf, dass Uber Eats ein Personalverleiher ist und damit dem Arbeitsgesetz und dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih untersteht. Als Personalverleiher benötigt Uber Eats zudem eine kantonale Bewilligung für die Ausübung seiner Tätigkeit.
GAV anwenden
Die Unia weist darauf hin, dass die Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge korrekt angewendet werden müssen. Da Uber Eats sein Personal an Gastronomiebetriebe verleiht, muss neben dem GAV Personalverleih der allgemeinverbindliche Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) zur Anwendung kommen.
Rückwirkend Lohn und Leistungen für Kurier/innen
Die Kurier/innen von Uber Eats waren schon Angestellte, bevor die Firma dies anerkannt hat. Die Unia verlangt, dass sie rückwirkend für die bisher geleistete Arbeit Löhne, Ferien und Versicherungsbeiträge erhalten.
Jetzt müssen Kantone dem Beispiel von Genf folgen
Der Erfolg in Genf zeigt, dass Schwarzarbeits-Modelle à la Uber gestoppt werden können, wenn die Politik dies will. Die anderen Kantone, in denen Uber Eats aktiv ist (BE, BS, FR, GE, NE, SG, VD, ZH), müssen endlich dafür sorgen, dass der Kurierdienst sich überall an die Gesetze hält. Ansonsten müssen die Kantone die Tätigkeit der Firma unterbinden.