Uhrenindustrie: Teuerung wird voll ausgeglichen
Die jährlichen Verhandlungen über den Teuerungsausgleich fanden Ende September statt. Sie mündeten in einer Erhöhung aller Löhne um durchschnittlich 3,5 Prozent ab 1. Januar 2023. Diese gilt für 50'000 Beschäftigte in den Firmen, die dem GAV Uhrenindustrie unterstellt sind.
Zwei Modelle der Lohnerhöhung
Die Arbeitgeber können zwischen zwei Modellen wählen:
- Entweder zahlen sie eine pauschale Zulage von 191 Franken (d.h. alle Löhne im Unternehmen steigen um 191 Franken),
- oder eine differenzierte Zulage von 3,5 Prozent (d.h. die Löhne zwischen 4'372 und 6'558 Franken steigen um 3,5 Prozent. Tiefere Löhne erhalten eine Zulage von mindestens 153 Franken, höhere eine solche von höchstens 230 Franken).
In den Verhandlungen forderte die Unia die Arbeitgeberverbände nachdrücklich auf, ihren Mitgliedern zu empfehlen, vorzugsweise die pauschale Zulage anzuwenden.
Geringverdiener:innen profitieren
Für die tiefsten Löhne (Mindestlöhne der ungelernten Arbeitnehmenden) entspricht die pauschale Zulage einer Lohnerhöhung zwischen 4,5 und 6,1 Prozent. Das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Mit der differenzierten Zulage würden sich die niedrigsten Löhne zwischen 3,6 und 4,9 Prozent erhöhen. Gerade für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen, die von der Inflation am härtesten betroffen sind (in der Mehrheit Frauen) sind die Erhöhungen eine wichtige Verbesserung.