Gastgewerbe öffnet – Kontrollen notwendig
Der Bundesrat hat entschieden, dass Betriebe im Gastgewerbe ab heute wieder öffnen dürfen. Die Sozialpartner haben für die Wiedereröffnung ein Schutzkonzept erarbeitet, das Arbeitnehmende und Gäste vor Ansteckungen schützen soll.
Hygienemassnahmen und Abstand halten
Im Zentrum des Schutzkonzepts stehen Massnahmen zur Förderung der Hygiene und Abstandsregeln. Im Restaurant, in der Küche, in den Pausenräumen und WC-Anlagen muss ein Abstand von 2 Metern zwischen Angestellten und zwischen Gästegruppen (max. vier Personen) eingehalten werden. Alternativ können Tische und Arbeitsplätze durch Trennwände, Plexiglas usw. geschützt werden. Die Arbeitgeber müssen ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und weitere Schutzausrüstung (Masken, Visiere) bereitstellen.
Risikopersonen nicht exponieren
Zentral ist, dass kranke Arbeitnehmende sofort nach Hause geschickt werden und nicht weiterarbeiten. Auch Gäste mit Symptomen wie Husten sollen Gaststätten meiden. Angestellte, die zu einer Risikogruppe gehören, müssen nicht im Betrieb arbeiten. Sie haben laut der Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrat ein Recht darauf, bei voller Lohnzahlung zu Hause zu bleiben, wenn ihnen keine Ersatzarbeit im Home office zugewiesen werden kann.
Kleider wechseln, Gedecke austauschen
Arbeitskleider müssen täglich gewechselt und nach Gebrauch gewaschen werden. Auch Gedecke werden nach jedem Gast ausgetauscht und gereinigt. Die Arbeitgeber müssen Angestellten und Gäste zudem proaktiv über die Schutzmassnahmen und Distanzregeln im Betrieb informieren und die Einhaltung gewährleisten.
Kantone müssen kontrollieren
Das Schutzkonzept ist nur so viel wert wie seine Umsetzung in den Betrieben. Die kantonalen Behörden müssen sicherstellen, dass der Schutz der Arbeitnehmenden strikt durchgesetzt wird. Um allfällige Verstösse rasch aufzudecken, stellt die Unia ein Meldeformular für Beschäftigte zur Verfügung, wo Missstände gemeldet werden können.