Unia bereitet Beschwerden gegen Bündner Behörden vor
Seit 2009 lässt der Kanton Graubünden im Outlet Center Landquart missbräuchlich Sonntagsarbeit zu. Um sich Standortvorteile zu verschaffen, missachten die Behörden klare Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Zum Schutz der Arbeitnehmenden hält dieses Gesetz unmissverständlich fest, wann Sonntagsarbeit erlaubt ist und wann nicht. Das vom holländischen Banken- und Versicherungskonzern ING betriebene Outlet Center erfüllt keine dieser Bestimmungen. Die Unia weist seit Jahren auf diesen Rechtsbruch hin. In letzter Instanz hat dies Anfang 2014 auch das Bundesgericht bestätigt.
Rechtsfreier Raum Graubünden
Nach dem Bundesgerichtsentscheid kündigte das Bündner Kiga an, das Urteil nach einer langen, mehrmonatigen Übergangsfrist umzusetzen und das Arbeitsgesetz ab September zu respektieren. Jetzt spielt es erneut auf Zeit und teilte mit, es werde die illegale Sonntagsarbeit weiterhin dulden. Das Kiga begründet dies einerseits mit einer hängigen Anfrage im Nationalrat. Andererseits verweist es auf die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Abate, die in gewissen touristischen, grenznahen Luxus-Einkaufszentren den Sonntagsverkauf erlauben will. Ob und wie diese Motion umgesetzt wird, ist allerdings noch völlig offen. Gemäss dem vorliegenden Entwurf ist das Outlet Center Landquart gar nicht betroffen.
Das rechtswidrige Verhalten der Bündner Behörden ist völlig inakzeptabel und erinnert an mafiöse Verhältnisse, wo man sich nach Gutdünken an Gesetze hält oder auch nicht. Statt die Arbeitnehmenden vor Rechtsbrüchen zu schützen und die Einhaltung des Arbeitsgesetzes zu kontrollieren, wie es seine Aufgabe wäre, stellt sich das Bündner Kiga hinter die Interessen eines Konzerns, den es mit falschen Versprechungen (Sonntagsöffnung) anlockte. Nicht akzeptabel ist auch das Verhalten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), das dem rechtswidrigen Treiben in Chur bislang tatenlos zuschaut.
Unia reicht Beschwerden ein
Die Gewerkschaft Unia wird sich weiterhin dafür einzusetzen, dass das Arbeitsgesetz überall eingehalten wird und sich Kantone nicht bloss nach Gutdünken daran halten müssen. Sonst droht wie bei der Steuerpolitik ein gefährlicher Wettbewerb um Firmen, bei dem verbindliche Bestimmungen unterlaufen werden und der Arbeitnehmerschutz auf der Strecke bleibt.
Als erste Massnahme wird die Unia dazu auf juristischer Ebene zwei Beschwerden einreichen:
- eine Beschwerde gegen das Kiga Graubünden wegen wiederholter Missachtung des Arbeitsgesetzes und Nichtumsetzung eines Bundesgerichtsurteils.
- eine Beschwerde an den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Bündner Behörden das Bundesgerichtsurteil sofort umsetzen. Dazu ist der Bundesrat gemäss Bundesgerichtsgesetz (Art. 70) und Bundesverfassung (Art. 182) verpflichtet.
Für Rückfragen:
Arnaud Bouverat, Mitglied Sektorleitung Tertiär
Thomas Wepf, Regionalsekretär Ostschweiz-Graubünden
Pepo Hofstetter, Leiter Abteilung Kommunikation & Kampagnen