Angriff auf Lohnschutz und Arbeitnehmendenrechte abgewehrt
Die Kündigungsinitiative war ein Angriff auf alle Arbeitnehmenden und ihre Rechte. Sie wollte die Personenfreizügigkeit durch ein diskriminierendes Kontingentsystem ersetzen und so die Rechte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz schwächen. Zudem wollte die Initiative mit den Flankierenden Massnahmen (FlaM) einen tragenden Pfeiler des Schweizer Lohnschutzes aushebeln.
FlaM stärken statt schwächen – jetzt auch beim Rahmenabkommen mit der EU!
Das erfreuliche Abstimmungsresultat bestärkt die Unia in ihrer klaren Haltung. Die FlaM und damit der Lohnschutz müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Unia fordert mehr Lohnkontrollen, schärfere Sanktionen bei Dumping sowie Berufs- und Branchenregister, welche offenlegen, ob die Löhne und Arbeitsbedingungen der Firmen bei Kontrollen korrekt waren. Es braucht zudem kantonale Mindestlöhne sowie mehr allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Auch der Schutz für Arbeitnehmende und gewerkschaftliche Vertrauensleute, die sich gegen Lohndumping wehren, muss verstärkt werden.
Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen hat auch im Hinblick auf die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU Priorität. Der bisher vorliegende Vertragstext würde die FlaM aufweichen und den Schweizer Lohnschutz schleifen. Er ist deshalb nicht akzeptabel. Die FlaM stehen nicht zur Disposition. Ein Rahmenabkommen, das Arbeitnehmendenrechte und Lohnschutz schwächt, wird die Unia entschlossen bekämpfen. Es wird ebenso scheitern wie heute die infame Initiative der SVP.
Mindestlohn von 23 Franken im Kanton Genf
Einen Erfolg feiern die Arbeitnehmenden heute auch im Kanton Genf. Die gewerkschaftliche Volksinitiative für einen kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde wurde von der Genfer Bevölkerung angenommen. Es ist ein klares Zeichen gegen Tieflöhne.