Stopp der prekären Arbeit im Detailhandel
Die Covid-19-Krise zeigt, wie sehr die Gesellschaft von den Hunderttausenden von Menschen abhängt, die in schlecht bezahlten Berufen des Dienstleistungssektors, insbesondere im Detailhandel, arbeiten. Vorwiegend sind es Frauen. Applaus allein reicht nicht, um ihrer Arbeit gegenüber mehr Respekt zu zeigen. Die Branchenkonferenz Detailhandel der Unia, die heute in Bern tagte, fordert die Aufwertung dieser essentiellen Berufe und Gesamtarbeitsverträge mit fairen Löhnen. Eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die tiefen Löhne sind ein No-Go!
Gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit
Die erste von den Teilnehmenden verabschiedete Resolution betrifft die Sonntagsarbeit. Die Delegierten haben beschlossen, alle auf Bundesebene lancierten Pläne zur Liberalisierung der Sonntagsarbeit im Verkauf (Motion Graber: Liberalisierung der Sonntagsarbeit für Fachpersonen/Motion Schneeberger: Arbeit an vier Sonntagen im Jahr in allen Dienstleistungsberufen) zu bekämpfen und das im Kanton Bern geplante Referendum gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit zu unterstützen. Die Unia wird sich gegen alle Bestrebungen einer weiteren Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbots in den Kantonen und Städten wehren.
Noch mehr Verletzlichkeit in der Krise
In der Schweiz arbeiten mindestens 200’000 Menschen auf Abruf. Diese Verträge sind gerade im Verkauf stark verbreitet. Die Corona-Krise zeigt, wie prekär die Stellung dieser Beschäftigten – hauptsächlich Frauen – ist: Weil die Arbeitgeber ihre Löhne plötzlich kürzten und das wirtschaftliche Risiko damit rechtswidrig auf die Beschäftigten abwälzten, hatten sie sie oft wochenlang kein oder nur ein tiefes Einkommen.
Stopp der prekären Arbeit auf Abruf
Die Unia-Delegierten fordern in einer zweiten Resolution mehrere Massnahmen, um der prekären Arbeit Abruf den Riegel zu schieben:
- Der vom Bundesrat während der Pandemie beschlossene erleichterte Zugang zu Kurzarbeit muss beibehalten und auf die Arbeitslosigkeit ausgedehnt werden.
- In den Arbeitsverträgen müssen zwingend wöchentliche oder monatliche Arbeitszeiten festgelegt werden und an die Höhe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angepasst werden (Durchschnitt der letzten sechs Monate).