Bund und Kantone müssen Jugendarbeitslosigkeit entschlossen bekämpfen
Das Problem ist ernst, denn Arbeitslosigkeit in jungem Alter kann weitreichende Folgen haben wie u.a. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von erneuter Arbeitslosigkeit, tiefere Löhne in zukünftigen Arbeitsverhältnissen und gesundheitliche Belastungen. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen bilden zudem erfahrungsgemäss nur einen Teil der Wirklichkeit ab. Frühere Krisen haben gezeigt, dass Jugendliche und junge Erwachsene sich oft nicht arbeitslos melden, auch wenn sie ohne Stelle sind.
Lehrstellen müssen gesichert werden
In einigen Kantonen zeichnet sich ab, dass weniger Lehrverträge abgeschlossen werden – auch dies schlägt sich in einer höheren Jugendarbeitslosigkeit nieder. Der Bund muss eine schweizweite und möglichst effektive Lösung für die Unterstützung von Betrieben finden, die Lernende ausbilden. Wo Kantone bereits Massnahmen ergriffen haben (z.B. in Genf, Waadt), soll der Bund diese finanziell unterstützen. Die Kantone müssen begleitend zu den Massnahmen, um Lehrstellen zu erhalten oder zu schaffen, auch die Überprüfung der Ausbildungsqualität intensivieren.
Es braucht konkrete Angebote
Um einen weiteren Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern, müssen Bund und Kantone sich mit einem Ausbau von Coaching-, Brücken- und Zwischenangeboten beteiligen. Weiter braucht es einen Ausbau der Stipendien für weiterführende Schulen (z.B. Berufsmaturität).
Mit Blick auf die Unternehmen fordert die Unia, dass Lernende im Anschluss an den Lehrabschluss weiterbeschäftigt werden. Betriebe sollen auch, wenn eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist, mit den Lernenden zusammen Anschlusslösungen suchen und dafür ihr Netzwerk nutzen. Die Unia begrüsst die Entscheidung des Seco, dass auch Betriebe auf Kurzarbeit ihre Lernenden nach der LAP anstellen dürfen.
Schlechterstellung der Jungen bei Arbeitslosenunterstützung aufheben
Junge Menschen unter 25 Jahren werden bei der Arbeitslosenunterstützung benachteiligt. Ihre Taggelder sind auf 200 limitiert, diejenigen von beitragsbefreiten Personen sogar auf 90. Die Covid-Verordnung sieht zwar auch für sie derzeit max. 120 zusätzliche Taggelder vor – aber nur bis Ende August. Dann fängt für viele Jugendliche das Problem gerade erst an. Der Bundesrat soll darum als Krisenmassnahme die reguläre Bezugsdauer der Arbeitslosentaggelder für alle bei mindestens 260 ansetzen. Ebenso ist die Wartefrist von 120 Tagen für Schul- und Studienabgänger/innen auf 5 zu reduzieren – wer in diesen schwierigen Zeiten eine Stelle suchen muss, darf nicht durch zusätzliche Existenzsorgen belastet werden.