Schutz der Bewohner/innen kann nur durch Schutz der Pflegenden sichergestellt werden
Keine Gruppe ist stärker bedroht vom Coronavirus als Pflegebedürftige und Bewohner/innen von Alters- und Pflegeheimen. In der Schweiz sind das rund 100’000 Betagte, die in 1’566 Heimen gepflegt und betreut werden. Die Sterblichkeit in dieser Höchstrisikogruppe beträgt fast 20 Prozent. Alters- und Pflegeheime nehmen somit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Schlüsselrolle ein. Bewohner/innen und damit auch die Pflegenden müssen deshalb besonders geschützt werden.
Schutzmaterial ein rares Gut
Insbesondere braucht es dazu genügend Schutzmaterial für das Personal, das in engem Kontakt zu den Bewohner/innen steht. Gemäss Rückmeldungen von Unia-Mitgliedern fehlt dieses jedoch momentan an allen Ecken und Enden. So berichtet Samuel Burri, Branchenverantwortlicher Pflege: «In manchen Heimen werden die Pflegenden angewiesen, getragene Masken nach der Schicht mit nach Hause zu nehmen, zu trocknen und sie erneut zu tragen. Solche Zustände sind absolut unhaltbar!» Damit werden das Leben der Betagten und die Gesundheit der Pflegenden aufs Spiel gesetzt. Zudem erhöht sich auch die psychische Belastung der Pflegenden.
- Die Unia fordert deshalb Bund und Kantone dazu auf, der Versorgung der Alters- und Pflegeheime mit Schutzmaterial höchste Priorität einzuräumen.
Auch in Krisenzeiten gute Pflege sicherstellen
Durch die Gefahr des Virus und die nötigen Schutzmassnahmen wird die Arbeit in Pflegeheimen noch anstrengender und es bleibt weniger Zeit für die einzelnen Bewohner/innen. Durch krankheitsbedingte Ausfälle wird sich der bereits oft beklagte Personalmangel während der Corona-Pandemie noch verschärfen. Die Pflegequalität muss auch in Krisenzeiten sichergestellt werden können.
- Die Unia fordert deshalb, dass sämtliche Alters- und Pflegeheime in Zusammenarbeit mit den Behörden sofort Personalreserven aufbauen und Notfallmassnahmen planen (z.B. den Einsatz von Zivildienstleistenden), um den Mehraufwand und die Personalausfälle stemmen zu können.
- Bei der Planung der Schutzmassnahmen sowie der Arbeitsplanung zur Bewältigung der Pandemie soll das Personal bzw. dessen Vertretung ein Mitspracherecht haben.
Physische und psychische Gesundheit schützen
Die Pflegenden klagen kaum, oberste Priorität hat für sie das Wohl der Bewohner/innen. Damit sie aber auch weiterhin diesen hohen Einsatz leisten können, darf der Arbeitnehmendenschutz auf keinen Fall aufgeweicht werden! Bereits beim Spitalpersonal mit Corona-Patient/innen hat dies der Bundesrat durchgesetzt: Arbeits- und Ruhezeiten gemäss Arbeitsgesetz gelten für sie nicht mehr und eine mehr als 60-Stundenwoche ist möglich. Hinzu kommt, dass besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nur am Arbeitsplatz erledigen können, weiterarbeiten sollen, wenn der Arbeitgeber die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes zu Hygiene und sozialer Distanz garantiert. Dies ist in der Pflege schlichtweg nicht möglich. Die momentane Ausnahmesituation darf nicht zu einer Überbelastung des Pflegepersonals führen: sowohl die physische, wie auch die psychische Gesundheit müssen geschützt werden, damit es nicht zu noch mehr Ausfällen kommt. Die Unia fordert deshalb:
- Pausen und Ruhezeiten dürfen in Alters- und Pflegeheimen nicht sistiert werden
- Pflegende die selbst der Risikogruppe angehören, müssen bei vollem Lohn zu Hause bleiben können.
- Die Schaffung von Anlaufstellen, für die psychologische Unterstützung der Pflegenden, die in der Corona-Krise die Hauptlast im Kampf gegen das Virus tragen.