Der 20‘000. Bauarbeiter geht heute mit 60 in Rente
Im Sommer 2003 gingen die ersten Bauarbeiter in die Frühpensionierung. Der Schweizerische Baumeisterverband sowie die Gewerkschaften Unia und Syna hatten sich im Vorfeld nach einer engagierten Auseinandersetzung auf den Altersrücktritt für Bauarbeiter ab 60 geeinigt. Die Rente mit 60 ist ein Erfolgsmodell, das die Vertragsparteien gemeinsam geschaffen haben. Sie entspricht einem grossen Be-dürfnis, über 90 Prozent des Baustellenpersonals nutzt die Möglichkeit der se Frührente. Intensive Verhandlungen, die die Sozialpartner schliesslich erfolgreich abschliessen konnten, waren auch 15 Jahre später im Jahr 2018 wieder nötig. Die Stiftung FAR, die die Rente ab 60 finanziert, stand vor grossen finanziellen Herausforderungen. Sanierungsmassnahmen waren unausweichlich.
Nach Konflikt um die Sanierung ist die Zukunft gesichert
Mit etwas höheren Beiträgen, die von den Arbeitnehmern getragen werden und einer Reduktion der Beiträge der Stiftung FAR an die berufliche Vorsorge konnten sich die Sozialpartner Ende 2018 auf Sanierungsmassnahmen einigen. Damit soll die Rente ab 60 für die kommenden Jahren gesichert werden. Der neue Gesamtarbeitsvertrag FAR wurde inzwischen von Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und tritt heute in Kraft.
Roland Kessler ist der 20‘000. Rentner
Ebenfalls heute geht Roland Kessler, der 20‘000. Bauarbeiter, der mit 60 in Rente geht, in den verdienten Ruhestand. Er hat fast dreissig Jahre auf dem Bau bei der gleichen Firma gearbeitet. Er war Maschinist und Vorarbeiter und freut sich sehr da-rauf, seinen Ruhestand geniessen zu können. Als 20‘000. Rentner konnte er ein Blumenstrauss und ein Geschenk der Sozialpartner und der Stiftung FAR entgegen-nehmen. «Ich habe meine Arbeit sehr gern gemacht, Bauarbeiter ist auch ein schö-ner Beruf», sagte zu diesem Anlass. «In den letzten Jahren habe ich immer mehr gespürt, dass mir die Arbeit körperlich zusetzt. Ich freue mich, heute einigermassen gesund in Rente zu gehen», so Kessler.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia, Syna, des Schweizerischen Baumeisterverbandes und der Stiftung Flexibler Altersrücktritt.
Die Rente ab 60: ein einmaliges System
Wer mindestens 15 Jahre im Bauhauptgewerbe gearbeitet hat, die letzten sieben Jahre ununterbrochen, der kann ab 60 Jahren in Rente gehen. Die Rente beträgt rund 75 Prozent des letzten Lohnes. Wer freiwillig bis 61 oder 62 weiter arbeitet, erhält eine um 8 Prozent oder 16 Prozent höhere Rente. Die Rente mit 60 wird von einer gemeinsamen Stiftung der Sozialpartner finanziert. Arbeitgeber zahlen 5.5 Prozent Lohnprozente an die gemeinsame Stiftung, die Arbeitnehmer bezahlen 2 Prozent Lohnprozente.