Bata-Massenentlassung: Unia fordert Sozialplan
Seit Jahrzehnten leisten die Mitarbeitenden einen entscheidenden Beitrag für den grossen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens Bata sowohl in der Schweiz als auch international. Bis vor Kurzem war Bata hierzulande noch mit rund 60 Filialen präsent. Im April 2016 entschloss das Unternehmen dann überraschend, die verbliebenen 29 Filialen auf Ende Juli 2016 zu schliessen. Alle 175 Verkäuferinnen und Verkäufer sowie alle Lehrlinge haben die Kündigung erhalten. Darunter teilweise langjährige Mitarbeitende.
Die Gewerkschaft Unia hat Bata bereits am 7. April aufgefordert, über einen Sozialplan zu verhandeln. Doch trotz einem ersten Gespräch ist Bata nicht bereit, kollektiv Lösungen zu suchen – wie es in Folge von Massenentlassungen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aktionen: «Kein Ausverkauf beim Bata-Personal!»
Um den Ansprüchen der Mitarbeitenden Rechnung zu tragen, sind reale Verhandlungen zwingend. Vor den beiden Bata-Hauptsitzen in Lausanne und Basel hat die Unia deshalb heute Protestaktionen durchgeführt. Zudem haben Bata-Angestellte und Unia- Gewerkschafter/innen vor zahlreichen Filialen im Tessin, in Genf, in Neuenburg, im Wallis, in Aarau, Thun und Zürich Flugblätter verteilt oder Aktionen organisiert, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen und ihrer Forderung nach einem Sozialplan Nachdruck zu verleihen.
Grosse Unsicherheit
Die Unia als grösste Gewerkschaft im Detailhandel vertritt das Bata-Personal, welches stark verunsichert ist. Die von Bata im Einzelfall vorgeschlagenen Massnahmen sind willkürlich und ungenügend. Es braucht Verhandlungen über einen Sozialplan, um auf einer kollektiven Ebene Lösungen zu finden. Dieser muss insbesondere folgende Punkte enthalten:
- Möglichst viele Stellen müssen gerettet werden. Im Falle einer Übernahme von Filialen durch Dritte muss das Personal zu mindestens den gleichen Bedingungen angestellt werden.
- Es braucht anständige Abgangsentschädigungen nach Alter und Dienstalter. Die von Bata vorgeschlagene Entschädigung ist willkürlich. Auch Schwangere, Frauen im Mutterschaftsurlaub und Kranke haben Anrecht auf eine Abgeltung.
- Für ältere Mitarbeitende braucht es besondere Lösungen.
- Die Lehrlinge müssten ihre Ausbildung in anderen Betrieben beenden können.
- Bata muss die gesetzlichen Rechte bei Massenentlassungen einhalten. Das war bisher nicht der Fall.